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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
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- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Die Ausnahmen!
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!
Die Kirche in Deutschland bekommt regelmäßig Geld vom Staat und das sind Millionen Euro. So unterstützen auch die Atheisten, Buddhisten und Muslime unsere beiden Kirchen, die von allen Steuern befreit sind:
Der Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer, Vermögenssteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer, Grunderwerbssteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Umsatzsteuer, Zinsabschlagssteuer bzw. Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag usw. Das sind ca 2,3 Milliarden Euro jährlich.
Die Kirchensteuer ist voll absetzbar. Das sind nochmals ca. 3 Milliarden Euro. Außerdem sind Kirchen von den Gerichtskosten in allen Zivilverfahren befreit. Beurkundungs- und Beglaubigungsgebühren werden nicht erhoben.
Einen großen Anteil der Zuwendungen vom Staat machen Zuschüsse für kirchliche Angebote und Dienstleistungen aus, beispielsweise für katholische Kindergärten, Altenpflege, kirchliche Schulen und Fachhochschulen oder die Denkmalpflege. Auch für die selbstständigen kirchlichen Entwicklungsdienste zahlt der Staat.
Diese Vergünstigungen sollten endlich wegfallen. Schaffen Sie das, Frau Merkel?
Passt die Privilegierung einer Religion zu einem modernen, aufgeklärten Staat? Werden die Kirchen von der neuen Grundsteuerberechnung ausgenommen?
Mit freundlichen Grüßen
Wolf Hohwald
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am 12. April 2018
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am 12. April 2018
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am 20. April 2018
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am 23. April 2018
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Kommentar zu Kommentar 14 am 26. April 2018
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