Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Andreas Polz am 28. Dezember 2009
10137 Leser · 0 Kommentare

Wirtschaft

Abfindungen bei Vorständen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde gerne folgende Frage stellen:

Eine wesentliche Ursache für die hohen Abfindungen liegt in den zeitlich
begrenzten Vorstandsverträgen, die in der Regel bei einer Auflösung
einen Anspruch auf Gehaltsfortzahlung für die restliche Vertragslaufzeit begründen.
Meine Frage an den Gesetzgeber: Warum wird diese zeitliche
Begrenzung nicht gesetzlich verboten ? Dann würden normale
Kündigungsfristen gelten und das Thema hohe Abfindungen würde sich zumindest reduzieren.
Außerdem könnte dies auch dazu beitragen, dass das Interesse an einer nachhaltigen (= dauerhaften) Unternehmensentwicklung auch auf Seiten der Vorstände nochmals verstärkt würde.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Polz