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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Abgründe
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
Auszug aus der Festrede zur Inkraftsetzung der Sächsischen Verfassung:
"... Wir müssen es lernen, uns zu ertragen. ... Lernfähigkeit und Vernunft machen Demokratie möglich, Fehlbarkeit und Irrtum machen Demokratie nötig. ... Zwischen der geschriebenen Verfassung und der Verfassungswirklichkeit dürfen keine Abgründe klaffen. ..."
Nehmen wir die Wirklichkeit in Sachen *Schöffen-Wahl*.
Von den Medien und auch von den Politikern wird uns suggeriert, dass die Schöffen gleichberechtigte und vom Volk bzw. von den Volksvertretern, frei gewählte Richter sind. Doch, wie sieht es Wirklichkeit aus?
In meiner Heimatstadt wurden jetzt die Schöffen "gewählt". Von den 9 Bewerbern bzw. Kandidaten >für 4 Schöffen-Stellen< wurden alle auf eine *Vorschlagsliste* gesetzt. Und der zuständige Gerichtsdirektor hat nun das Recht und die Möglichkeit, sich die "vier Besten" nach seinem Sinne auszuwählen.
Hier klaffen doch zwischen Gesetzeswunsch
und Gesetzeswirklichkeit Welten.
Ich möchte Sie fragen, ob Sie sich dafür einsetzen wollen, dass zwischen
Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit, sich nicht Abgründe auftun
und so die Menschen den Glauben in die Rechtssicherheit
unserer Demokratie verlieren?
Mit freundlichen Grüßen
Erhard Jakob
Kommentare (6)Schließen
am 28. Juni 2013
1.
am 29. Juni 2013
2.
am 30. Juni 2013
3.
am 02. Juli 2013
4.
am 06. Juli 2013
5.
Kommentar zu Kommentar 3 am 27. Juli 2013
6.
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