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Beantwortet
Autor Martin Thomas am 04. November 2012
10287 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Abmahnwelle und Anwaltterror

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

Verbraucherzentralen verzeichnen einen spürbaren Anstieg von unrechtmäßigen oder völlig überzogenen Abmahnungen wegen angeblicher Wettbewerb- und Urheberrechtsverletzungen im Internet. Hierbei sind Klein- und Kleinstunternehmer aber auch viele Privatpersonen zunehmend betroffen. Der finanzielle und auch physische Belastung ist enorm. Es ist bereits von 'Anwaltliche Geschäftsmodelle' die Rede. Was unternimmt die Bundesregierung gegen diese Abmahnwelle?
Laut Bundesjustizministerium soll es einen besseren Schutz gegen überzogene Abmahnungen geben (siehe http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2011/201111... )
Dieser Beitrag ist vom 03.11.2011. Was ist nun nach einem Jahr passiert?

Mit freundlichen Grüßen
Martin Thomas

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 30. November 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Thomas,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

In der Tat wird derzeit geprüft, wie sich der Schutz vor unzulässigen Abmahn- ungen weiter verbessern lässt. Dabei gilt es, den Schutz der Verbraucher mit den Rechten der Urheber und sonstigen Rechteinhabern abzuwägen. Hierzu hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf erarbeitet. Er wird derzeit zwischen den Bundesministerien abgestimmt.

Klein- und Kleinstunternehmen sowie Privatpersonen sind bereits jetzt im Wettbewerbs- wie im Urheberrecht selbst geschützt. Massenweise Abmahn- ungen, die nur dazu dienen, sich zu bereichern, sind nach geltendem Recht unzulässig: So regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 8 UWG in Absatz 4) die rechtsmissbräuchliche Abmahnung. Erfolgte die Ab- mahnung zum Beispiel nur zu dem Zweck, die Kosten der Rechtsverfolgung zu kassieren, gilt dies als unzulässig und missbräuchlich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Rolf M. RUOFF
    am 11. November 2012
    1.

    Abmahnungen ohne Auftrag des Betroffenen gehören verboten. Maßen sich hier nicht einige Rechtsanwälte an, Staatsanwalt und strafenden Richter zu spielen? Solches gehört mit Bußgeld belegt und ein Jahr Sperre in der Berufsausübung zur Folge haben.

    Und noch was, weniger Juristen ausbilden. Wir haben viel zu viele, und die suchen ja nach bezahlter Beschäftigung, inzwischen egal was es ist.

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