Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor ALEXANDER REITHEL am 22. Mai 2015
11400 Leser · 2 Kommentare

Familienpolitik

abschaffung der Düsseldorfer TABELLE

WARUM SCHAFT MAN NICHT DIE DÜSSELDORFER TABELLE AB UND DAFÜR ERHÖHT MAN DAS KINDERGELD AUF DEN DERZEITIGEN HARTZ 4 NIVEAU UND DAS GANZE KÖNNTE MAN FINANZIEREN MIT EIN ERHÖHTEN MEHRWERTEUER SATZ VON DERZEIT 19 AUF 20 PROZENT

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Jessika Brinkmann
    am 04. Juni 2015
    1.

    Das bedeutet demnach: Väter zahlen keinen Unterhalt mehr und Mütter mit Kindern bekommen dann nur noch 400 € Kindergeld. Ein Kind kostet aber mehr! Was wollen Sie damit erreichen? Dass Frauen, die Kinder bekommen, selbst schuld sind oder dass sie sie ja den Vätern überlassen können, weil die mehr Geld verdienen?

  2. Autor ALEXANDER REITHEL
    am 25. Juni 2015
    2.

    ich möchte väter noch die mütter dafür bestrafen sie haben sich schliesslich beide dafür zugestimmt viel mehr möchte eine kindergeldgrundsicherung für alleinerziehede mütter und väter von 500 euro dafür würde ich die wollen das düsseldorfer tabelle abgeschafft und das kindergeld

    anstelle soll die kindergundsicherung vom staat getragen werden und man könnte es finanzieren mit ein erhöhten mwst satz von derzeit 19 auf 20 prozent
    somit wäre derstreit zwischen eltern wegen finanzieller und persönlicher hinsicht ausgeschlossen

    den die düsseldorfer tabelle ist längst schon veraltet und gehört abgeschafft

  3. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.