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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Julian Gies am 23. Februar 2010
11372 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Abschaffung von Nebeneinkünften von deutschen Bundestagsabgeordneten

Hartz4 spätrömische Dekadenz -

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

wer so auf das Volk einprügelt, wie Herr Dr. G. Westerwelle und zwei Gesellschaftsgruppen gegeneinander ausspielen will.

(Die der Dumping-Lohn-Empfänger und die von Hartz-4)

Dem sollte man im Nachhinein seine abkassierten Nebentätigkeiten aus dem Jahr 2009 wegnehmen!

Aus dem Jahr 2009 zum Bundestagsmandat, belaufen sich die zusätzlichen abkassierten Nebentätigkeiten, von Herrn Dr. G. Westerwelle, auf mind. 49.000€

Hiermit rufe ich zum Thema auf: Denn „Wir“ sind das Volk!!!

Ein Bundestagsabgeordneter hat ein Mandat, der Auftrag des Wählers.

In diesem Fall ist das Volk der Arbeitgeber und der Politiker der Arbeitnehmer.

Wenn nun der Politiker neben der Arbeit im Parlament, nun auch noch eine Nebentätigkeit verrichten will, so muss dieser seinen Arbeitgeber (das Volk) fragen...

Nun geht das Volk in einer Demokratie immer auf die Straße, wenn es keine Veränderungen von Seitens der Politik(er) erfährt!!!

Wenn im Deutschen Bundestag nicht über dieses Thema debattiert wird,

schlage ich vor, treffen wir uns auf der Straße und fordern die

„Abschaffung von Nebeneinkünften von deutschen Bundestagsabgeordneten“

Frau Bundeskanzlerin,
werden Sie sich für eine Abschaffung von Nebeneinkünften der Bundestagsabgeordneten einsetzen?

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 01. April 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Gies,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Für Tätigkeiten von Abgeordneten neben dem Mandat gelten strenge Regeln. Das deutsche Abgeordnetengesetz sagt: Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Bundestagsmitglieds. Das Gesetz legt weiterhin fest, dass Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig sind. Zudem enthalten die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages genaue Anzeigepflichten für Tätigkeiten und Funktionen, die neben dem Mandat ausgeübt werden. Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat, die auf mögliche Interessenverknüpfungen hinweisen können, sind anzuzeigen und zu veröffentlichen.

Mehr dazu finden Sie hier:

http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/nebentaet...

Die Verhaltensregeln für Mitglieder des deutschen Bundestages wurden bereits vom Bundesverfassungsgericht überprüft.

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es2...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung