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Abstimmungszeit beendet
Autor Matthias Kuerner am 09. September 2015
12784 Leser · 9 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Abschiebehaft

Frau Kanzlerin,
sind Ihnen die Dublin-Bestimmungen bekannt, die Sie oft anführen und auf die Sie anscheinend bestehen?

Für Dublin III gilt demnach:

Wie auch die Dublin-II-Verordnung sieht Dublin-III eine Inhaftnahme (Abschiebehaft) vor. Es sind folgende sechs Haftgründe vorgesehen:
ungeklärte Identität,
Beweissicherung im Asylverfahren,
Prüfung des Einreiserechtes,
verspätete Asylantragsstellung,
aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
laufendes Dublinverfahren.
Deutschland setzte sich bei den Verhandlungen insbesondere für Haftgründe (4.) und (6.) ein.

Demnach müssten also alle Asylanten, die keine Ausweispapiere bei sich haben (viele davon werden absichtlich weggeworfen), nach Dublin III in Abschiebehaft genommen werden.

Frage: Verfährt die Bundesrepublik Deutschland nach geltendem recht und nimmt Asylbewerber mit unklarer Identität in Abschiebehaft gem. Vorgaben Dublin III? Wenn nicht, warum nicht?

Danke

Kommentare (9)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 10. September 2015
    1.

    Die "Asyl-Bewerber" geben die Schleußern 10 Tausend Euro
    oder mehr, dass sie nach Europa geschleußt werden.
    .
    Jeder Bewerber sollte verpflichtet werden, für die Bearbeitung des
    Asylantrages 1 Tausend Euro und gültige Ausweispapiere vorzu-
    legen. Wenn sie das nicht können, sollten sie in Abschiebehaft
    genommen werden. Wenn sie die Papiere und das Geld auch
    nicht innerhalb 4 Wochen nicht nachgereicht werden können,
    sollten sie ohne eine weitere Bearbeitung
    abgeschoben werden.

    Schließlich sollten die Schleußer mit 9 Tausend Euro
    pro Person auch ein gutes Geschäft machen.

  2. Autor Gabriele Klein
    am 10. September 2015
    2.

    ....den Analysen der internationalen Presse entnehme ich, dass die Initiative nicht bei den Asylbewerbern liegt sondern bei den Schleusern die mit dem Daech in Verbindung stehen...... Solange man in dieser plötzlichen Flüchtlingswelle nur die humane Katastrophe erkennt und nicht die Kriegsstrategie, wird man der damit einhergehenden Bedrohung der inneren Sicherheit niemals gerecht.....
    Das Bild steinewerfender Flüchtlinge, die sich teils bereits bei Ankunft den Ordnungskräften an Grenzen aggressiv widersetzen und die Immigrationsregeln der Gastländer mißachten ist nicht das was wir von Flüchtlingen aus früherer Zeit kennen .....es lässt nichts Gutes ahnen und wirft die Frage auf:
    ...steht uns am Ende ein Polizeistaat ins Haus mit drakonischen Strafen und öffentlichen Hinrichtungen zur Abschreckung, so wie wir das aus zahlreichen arabischen Staaten kennen. In der arabischen Welt wäre mir keine einzige Demokratie bekannt....... Warum ? Und, inwieweit besteht die Chance dass aus dem immer wieder aufknospenden arabischen Frühling DIE Demokratie der Zukunft wird? Mir scheint jeder Glaube, jede Ideologie hat die ihr eigene Dialektik d.h. Dynamik........ Der Grundirrtum deutscher "Denke" von alters her scheint mir darin zu bestehen in solcher "Dialektik" eine Rolltreppe in den Himmel zu sehen....... sei es bei Hegel, Marx oder sonstigen sozialen Neuerern.......

  3. Autor Gabriele Klein
    am 10. September 2015
    3.

    .... anders ausgedrückt: eine Ursache der kompletten Fehldeutung sozialer Fakten, die z.B. am ende jeder Revolution die bessere Zukunft sieht, dürfte darin liegen dass "unsere Linke und ihre Denker " sich gegen jene wandte denen sie sich verdankten, nämlich Christen -und Judentum. Und,just in diesem Moment wird aus der Himmelsleiter eine Treppe zur Hölle..... denn, der Himmel ist nunmal nicht von dieser Welt. Die Christen wussten das, die Sozialisten und Islamofaschisten anscheinend nicht.......

  4. Autor ines schreiber
    am 14. September 2015
    4.

    Ich muss euch schon wieder zustimmen

  5. Autor Doris Reichling
    am 23. September 2015
    5.

    DANKE für Eure tollen Beiträge - ich schließe mich Euch an!
    Mit freundlichen Grüßen

  6. Autor Wolfgang Mücke
    am 28. September 2015
    6.

    In Deutschland gilt das Prinzip: Im Zweifel für den Angeklagten. Wenn jemand angibt, er habe seine Papiere auf der Flucht verloren oder sie seien ihm gestohlen worden, muss die Rechtsprechung dies akzeptieren, es sei denn, man könne das Gegenteil beweisen.

  7. Autor Erhard Jakob
    am 29. September 2015
    7.

    *Vertrag ist Vertrag* und *Was Recht
    ist muss Recht bleiben.*

    Wenn diese *Über-Gesetze* nicht mehr gelten,
    dann hat doch alles keinen Sinn mehr.

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