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Die Kanzlerin direkt
Abschiebehaft
Frau Kanzlerin,
sind Ihnen die Dublin-Bestimmungen bekannt, die Sie oft anführen und auf die Sie anscheinend bestehen?
Für Dublin III gilt demnach:
Wie auch die Dublin-II-Verordnung sieht Dublin-III eine Inhaftnahme (Abschiebehaft) vor. Es sind folgende sechs Haftgründe vorgesehen:
ungeklärte Identität,
Beweissicherung im Asylverfahren,
Prüfung des Einreiserechtes,
verspätete Asylantragsstellung,
aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
laufendes Dublinverfahren.
Deutschland setzte sich bei den Verhandlungen insbesondere für Haftgründe (4.) und (6.) ein.
Demnach müssten also alle Asylanten, die keine Ausweispapiere bei sich haben (viele davon werden absichtlich weggeworfen), nach Dublin III in Abschiebehaft genommen werden.
Frage: Verfährt die Bundesrepublik Deutschland nach geltendem recht und nimmt Asylbewerber mit unklarer Identität in Abschiebehaft gem. Vorgaben Dublin III? Wenn nicht, warum nicht?
Danke
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am 10. September 2015
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am 10. September 2015
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am 10. September 2015
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am 14. September 2015
4.
am 23. September 2015
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am 28. September 2015
6.
am 29. September 2015
7.
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