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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.
Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Abschlagsfreie Rente ab 63
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!
Wie der Presse zu entnehmen, möchte Herr Seehofer längere Arbeitslosigkeit bei der abschlagsfreien Rente nicht berücksichtigt wissen.
Ich bin seit 2005 arbeitslos, weil ich meine Ehefrau, die einen schweren Schlaganfall erlitten hat, pflege.
Diese Arbeitslosigkeit ist allein durch diese Pflege begründet.
Da ich leider feststellen mußte, dass ich durch die Arbeitslosigkeit erhebliche Einbußen bei der Rentenhöhe hinnehmen muß, kann ich es nicht richtig finden, wenn weitere Einbußen auf mich zukommen. Ich bin kein Einzelfall und wünsche eine stärkere Berücksichtigung ähnlich gelagerter Fälle.
Eine Zwangsverrentung steht für mich gegenwärtig an, gegen die ich Klage eingereicht habe.
Über eine Antwort würde ich mich freuen, Danke!
Mit freundlichem Gruß
Schoppe
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