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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Sabine Hähnel am 04. Oktober 2017
10743 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Abtreibung

Sehr geehrte Kanzlerin, bitte ändern sie was am Abtreibungsgesetz. Ich habe meinen Enkel dadurch verloren und bin total traurig und entsetzt darüber. Es kann doch nicht sein das hier jeder abtreiben kann nur weil's gerade nicht passt. Wenn das Kind behindert wäre oder die Mutter krank wäre dann wäre es akzeptabel. Sterbehilfe ist verboten obwohl es für viele Menschen eine Erlösung wäre und ich finde das total widersprüchlich das man kleine unschuldige Menschen töten kann ohne Chance auf ein Leben.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 27. Oktober 2017
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Hähnel,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Ihre persönliche Trauer über das Geschehen in Ihrer Familie ist verständlich. Aus Sicht der Bundesregierung kann eine Frau über eine ungewollte Schwangerschaft letztendlich nur selbst entscheiden. Denn sie muss auch alle gesundheitlichen Risiken einer Schwangerschaft und die Verantwortung für die Erziehung des Kindes tragen.

Da es zu den wichtigen Aufgaben des Staates gehört, ungeborenes Leben zu schützen, ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Er bleibt allerdings unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Dazu muss die betroffene Frau vor dem Eingriff an einem Beratungsgespräch in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle teilnehmen.

Um Schwangere in Not besser zu unterstützen, gibt es seit 2014 das „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“. Für Schwangere in psychosozialen Konfliktlagen stellt der Bund zum einen ein deutschlandweites Hilfetelefon "Schwangere in Not" bereit. Es steht rund um die Uhr in mehreren Sprachen zur Verfügung. Das zweite Element des Gesetzes ist die vertrauliche Geburt. Sie ermöglicht Frauen, ihr Kind unter einem Pseudonym zur Welt zu bringen – und das in einem Krankenhaus mit guter medizinischer Versorgung.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/07....

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Yan Suveyzdis
    am 23. Oktober 2017
    1.

    ich bin katholisch und gegen Abtreibung...

    aber versuche ich über Deutsche Recht schreiben
    D-Verfassung Art 2 Abs2
    Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    wir brauchen nur kleine Änderung (+) hier...

    Abtreibungen dürfen nur durch den Richter

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