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Beantwortet
Autor ary leuchtiwicz am 02. März 2009
10941 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Abwrackprämie für Hartz IV Empfänger

Sehr geehrte Frau Merkel,

mich quält eine Frage und ich hoffe Sie können mir diese beantworten.

Ich arbeite Vollzeit im Durchschnitt etwa 55 Stunden in der Woche, zudem habe ich einen Arbeitsweg von 65 km am Tag einfach, das sind 130 km pro Arbeitstag. Das entspricht abzgl. Urlaub und Feiertage etwa eine Jahreskilometerleistung von knapp 30.000 km.

Da trotz Überstunden mein Nettolohn nicht ausreicht meine Familie zu ernähren (verheiratet 2 Kinder, 4 und 6 Jahre alt) bekomme ich aufstockend Hartz IV.
Wie man sich sicher denken kann, ist der Verschleiss meines PKW entsprechend hoch, so das ich, um meinen Job zu behalten spätestens alle 4 - 5 Jahre ein neues (gebrauchtes) Fahrzeug benötige.

Bisher waren meine Fahrzeuge über ihre gesamte Lebensdauer finanziert.

Ihre Abwrackprämie in Höhe von 2.500,00 Euro kam mir natürlich wie gerufen, endlich kann auch ich mir ein wirklich NEUES Auto kaufen das mal länger durchhält wie die Finanzierungszeit. Leider platzte diese Seifenblase schneller wie ich Auto aussprechen konnte.

Hartz IV Empfängern steht diese Prämie nicht zu.

Nun zu meiner Frage.......

Warum steht die Abwrackprämie nicht auch Hartz IV Empfängern zu ?

Nicht alle Hartz IV Empfänger kurbeln die Tabak und Spirituosenindustrie an.

Man sollte hier differenzieren.
Ich arbeite als Kraftfahrer hart für mein Geld und fühle mich durch solche Gesetze diskriminiert.
Nicht genug damit das jede Überstunde, jeder Euro Weihnachts- oder Urlaubsgeld zu 100% abgezogen wird, die Kindergelderhöhung vom 01.01.2009 auch zu 100% abgezogen wird, es werden auch Gesetze auf den Weg gebracht die Hartz IV Empfänger weiter benachteiligen.

Ich hoffe Sie können mir meine Frage plausibel beantworten.

Ihrer Nachricht sehe ich mit Interesse entgegen und verbleibe

Mit freundlicher Empfehlung

H.Lamkiewcz

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 14. April 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Lamkiewicz,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Prämie von 2.500 Euro können alle Besitzer eines mindestens neun Jahre alten Autos beim Kauf eines Neu-, Jahres- oder Leasingfahrzeuges erhalten. Dies gilt auch für die Empfänger von Hartz IV. Die Bundesregierung hat in dieser Woche im Kabinett entschieden, statt der bislang vorgesehenen 1,5 Milliarden Euro für die Prämie in diesem Jahr bis zu fünf Milliarden Euro bereit zu stellen.

Nach geltendem Gesetz ist es zugleich eindeutig, dass die Umweltprämie auf das Arbeitslosengeld II, das heißt Hartz IV, anzurechnen ist. Denn es handelt sich um eine zusätzliche Einnahme und wird entsprechend als Einkommen gewertet. Das kann dazu führen, dass für einen gewissen Zeitraum keine Hilfebedürftigkeit mehr besteht. Das bedeutet wiederum, dass dann natürlich auch keine staatlichen Leistungen bezahlt werden können. Das Arbeitslosengeld II ist Fürsorgeleistung, die die Steuerzahler finanzieren. Sie muss sich auf diejenigen beschränken, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Zusätzliches Einkommen wie die Umweltprämie muss dabei berücksichtigt werden.

Um bedürftigen Kindern und Familien mehr Hilfe zukommen zu lassen, hat die Bundesregierung beschlossen: Der einmalige Kinderbonus von 100 Euro je Kind wird nicht mit den Bedarfssätzen der Bezieher von Sozialleistungen verrechnet. Zudem erhalten Kinder der Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe im Alter von 6 bis 13 Jahren ab dem 1. Juli monatlich 35 Euro mehr – statt 211 also 246 Euro. Ebenso auf den Weg gebracht wurde das „Schulbedarfspaket" in Höhe von 100 Euro pro Schuljahr, das ab dem Schuljahr 2009/2010 gewährt wird. Nicht zuletzt ist es Ziel eines verbesserten Kinderzuschlages sowie einer deutlichen Wohngelderhöhung, Eltern und ihre Kinder oberhalb der Bedürftigkeitsschwelle zu halten. Die Bundesregierung verfolgt auch dabei das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung