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Abstimmungszeit beendet
Autor E. Igualada am 04. Oktober 2007
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Soziales

Ämterwillkür bei der Berechnung von Elternunterhalt

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel!

Ich halte sehr viel von Ihnen, und bin froh, dass wir eine wirklich kompetente Kanzlerin haben. Eine Frau, die klar und aufgeschlossen in der Öffentlichkeit auftritt.
Bei Ihnen habe ich den Eindruck, dass Sie das Thema "Gerechtigkeit" ernst nehmen, das es Ihnen wichtig ist, deshalb sende ich Ihnen mein Anliegen.

Es geht um das Thema "Elternunterhalt" und die unberechenbare Willkür von Sozialämtern (SA) bei der Feststellung bzw. Berechnung der Unterhaltspflicht von "Kindern".

Obwohl ganz klar ist, das Lebenspartnerschaften (eingetragene Homoehen) nicht das gleiche wie eheähnliche Gemeinschaften (Lebensgefährten) sind, versucht das Amt mit Angabe von § 117 ( Abs 1SGB XII, 1 Satz - ... Lebenspartner sind zur Auskunft verpflichtet..... ) auch Einkommensdaten von Lebensgefährten anzufordern!

Wie ist es möglich, dass es in einem Land, das sich doch als zivilisiert und sozial beschreibt, solche Methoden angewendet werden können?
Abgesehen davon, kann es doch nicht möglich sein, dass das SA ohne gültige Gesetzesgrundlagen Betroffene quasi in den Schreiben unter Druck setzt - was steckt dahinter? Versucht das SA einfach mal das beim Betroffenen rauszuholen was geht, auch ohne rechtliche Grundlage - mit Psychoterror?

Wann werden klare Gesetzesgrundlagen im Bereich "Elternunterhalt" vom Gesetztgeber geschaffen?

Mit besten Grüßen

E. Igualada