Sehr geehrter Frau Pecher,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Kanzlerin hat immer wieder deutlich gemacht: Diejenigen, die hier kein Aufenthaltsrecht bekommen, die nicht als Asylbewerber anerkannt werden und die keinen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention oder subsidiären Schutz in Deutschland erhalten, müssen unser Land auch wieder verlassen.
Bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht haben Bund und Länder bereits Verbesserungen erreicht: Die Zahl der Ausreisepflichtigen, die in ihre Herkunftsstaaten zurückkehren, ist im Jahr 2016 deutlich höher als in den Vorjahren. Das belegen die aktuellen Zahlen in einer Grafik des Bundesinnenministeriums: http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/Au...
Darüber hinaus gab es im vergangenen Halbjahr eine Reihe gesetzgeberischer Verbesserungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht erleichtert die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern. Es hat etwa die Möglichkeiten der Abschiebungshaft für gefährliche Personen erweitert.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/02...
Zu den zahlreichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus gehört der Ausbau der Videoüberwachung oder der Einsatz von Kennzeichenlesesystemen bei der Bundespolizei. Schärfere Gesetze für straffällige Ausländer und härtere Strafen für Wohnungseinbrüche sind weitere Beispiele für sicherheitspolitische Verbesserungen.
Auch der Kampf gegen die Organisierte Kriminalität hat für die Bundesregierung hohe Priorität. Denn Organisierte Kriminalität bedroht Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Spezialisierte polizeiliche Dienststellen in Bund und Ländern arbeiten mit hohem Aufwand und besonderer Sachkunde daran, in diesem gemeinschädlichen kriminellen Umfeld so viele Täter wie möglich dingfest zu machen. Einige juristische Hürden, die bisher manchen Ermittlungserfolg verhindert haben, beseitigt das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Es trat im Juli 2017 in Kraft.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesan...
Die Bundesregierung prüft kontinuierlich, wo weiterer Handlungsbedarf besteht, um das Sicherheitsniveau in Deutschland weiter zu verbessern. Es ist eine zentrale Aufgabe des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten zu schützen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (11)Schließen
am 25. August 2017
1.
am 28. August 2017
2.
am 11. September 2017
3.
am 13. September 2017
4.
am 13. September 2017
5.
am 14. September 2017
6.
am 15. September 2017
7.
am 16. September 2017
8.
Kommentar zu Kommentar 6 am 16. September 2017
9.
Kommentar zu Kommentar 6 am 16. September 2017
10.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.