Sehr geehrter Herr Baumgart,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Grundsätzlich liegt das Recht zur Genehmigung von Windkraftanlagen nicht beim Bund, sondern bei den Ländern. Die Bundesgesetzgebung gibt lediglich einen Rahmen vor, den die Länder dann mit eigenen Gesetzen, Verordnungen und Erlassen ausgestalten. Zu diesem Rahmen zählen etwa das Bundesnaturschutzgesetz oder das Bundesimmissionsschutzgesetz, das neben Bauplanungs- und Luftverkehrsrecht weitere Rechtsbereiche vereint.
In den Entscheidungsprozess fließen auch standortspezifische Faktoren ein, zum Beispiel besondere Geräuschmerkmale und mögliche Auswirkungen auf die Tierwelt. Erst wenn die Unbedenklichkeit für Mensch und Umwelt erwiesen ist, können die entsprechenden Behörden eine Baugenehmigung erteilen.
Eine klimaneutrale Energiegewinnung ist Teil der Agenda 21, die ökologische, ökonomische und soziale Ziele verbinden soll. Das von 172 Staaten beschlossene Programm wird in Deutschland mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie umgesetzt. Dabei steht der Rat für Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung seit nunmehr zehn Jahren beratend zur Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 15. September 2011
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