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Abstimmungszeit beendet
Autor Michael Baldung am 22. September 2008
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Soziales

ALG II, wie schnell muss die ARGE reagieren?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich habe da mal eine Frage.

Seit dem ich ein Problem mit meinem Arbeitsvermittler hatte, habe ich mich mit dem SGB II intensiver beschäftigt.
Da laß ich doch, dass ich innerhalb von 24 Stunden auf ein Telefonat bzw. Schreiben der ARGE reagieren muss.
Als ich doch eine dringende Frage hatte, habe ich über das SGB II-Service-Center gestellt, bekamm ich zu erfahren, dass der zuständige Mitarbeiter meiner zuständigen ARGE, sich bei mir telefonisch meldet, innerhalb von zwei Werktagen.
Ich rief Montag an, bis Mittwoch Nachmittag geschah nichts. Donnerstag hatte ich, erst einmal ein Vorstellungsgespräch, wollte danach noch einmal bei dem zuständigen Mitarbeiter vorbeischauen. Dies hatte sich dann aber erledigt, da ich am nächsten Tag eine Arbeit aufnahm.
Da war aber gleich das nächste Problem. Papierkrieg wegen Arbeits- aufnahme. Die dritte Veränderungsmitteilung in vier Wochen.
Das ist nun schon zwei Wochen her. Dies bedeuted, die erste Veränderungsmitteilung ist sechs Wochen alt. Auf diese Veränderungsmitteilung habe ich bis heute noch keine Reaktion der ARGE erhalten.

Nun meine Frage.

Wieviel Zeit darf eine ARGE sich nehmen um auf eine Anfrage oder Mitteilung zu reagieren?

Sollte dies zu einer Beantwortung kommen, möchte ich eine genaue zeitliche Auskunft erbitten.
Ein darum gerede ist nicht akzeptabell für mich, da ich gesetzlich nur 24 Stunden zum reagieren habe.

Mit freundlichen Grüßen
M. Baldung