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Abstimmungszeit beendet
Autor Jennifer Thommes am 25. Januar 2010
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Soziales

Alleinerziehend = Alleingelassen?

Sehr geehrte Frau Merkel,

ich hätte da so einiges, was ich mal fragen möchte?

Ich habe wurde im Sommer 2008 von meinem Mann verlassen und stand damals von heute auf morgen alleine mit 3 Kindern, einem viel zu teurem Haus und einem Auto, das über Finanzierung bezahlt wird da. Mein Ex-Gatte verdiente damals ca 2500€ im Monat und stand eigentlich mir und unserer Tochter in der Unterhaltspflicht. Natürlich suchte ich direkt eine Anwältin auf, die meine Unterhaltsforderung per Eilantrag an das zuständige Amtsgericht weiterleitete. Das Ergebniss: Bis heute habe ich weder Unterhaltszahlungen, noch Rückmeldung von der Anwältin oder ein Schreiben vom Gericht erhalten. Wie kann das sein?

Ich suchte aufgrund der Trennungssituation auch relativ zügig das zuständige Jugendamt auf, stellte einen Antrag auf Unterhaltsvorschuß für meine älteren Kinder und zur vorsicht auch für die Tochter, natürlich mit Abtretungerklärung, wenn Unterhalt geleistet wird. Zudem ließ ich einen Titel gegen meinen Ex erheben um sicher zu gehen, dass ich irgendwann Geld bekomme. Und um den Kindern die Trennung zu erleichtern forderte ich Unterstützung zur Trennungsbewältigung an. Nichts passierte. Ich hatte bis vor wenigen Monaten 2 Kinder, die nicht mit der Situation klar kamen und keinerlei Unterstützung. Seit diesen Monat habe ich dann nach langem Kampf eine Heiltherapie für meinen einen Sohn, anderthalb Jahre später, wirklich sehr schnelle Hilfe. Und der Unterhaltsvorschuß kam ein halbes Jahr nach Antragsstellung. Wie kann das sein?

Die ARGE musste ich zudem in Anspruch nehmen. Ich hatte damals einen 400€ Job im Einzelhandel, aber weder mein Ex die Kinder betreute, noch irgendjemand anderes mir da weiter geholfen hat und ich auch keine Tagesmutter finanzieren konnte musste ich kündigen. Auch die ARGE klagte wegen Unterhalt, zumindest wurde mir das so erklärt. Aber nichts kam. Ich wollte schnellstmöglich wieder einen Job aufnehmen, leider sind alle Bemühungen umsonst gewesen. Entweder deckten sich die Arbeitszeiten nicht mit den Betreuungszeiten oder die Arbeitgeber lehnten mich direkt ab. Im Herbst bekam ich dann von der ARGE eine Umschulung angeboten, die ich aufnahm und kurz darauf abbrechen musste. Ich sollte als Krankenpflegehelferin aus der Umschulung gehen. Im Vorfeld fragte ich nach, ob die Arbeitszeiten so gelegt werden können, dass die Kinderbetreuung funktioniert. Ja sicher hieß es, die Praxis war anders. Ab dem ersten Tag war die Betreuung nicht möglich. Auf meine Anfrage an die Fallmanagerin letzte Woche, ob ich den gleichen Kurs nicht bei einem anderen Träger machen kann, der Kinderbetreuung vor Ort hat, hieß es ich müsse erst ein psychologisches Gutachten machen. Und da der Kurs bereits am 01.02. startet ginge das nicht. Warum wird dann jemand wie ich nicht direkt an den Träger mit Kinderbetreuung vermittelt? Wie kann das sein?

Der Stand seit 01.01. ist noch schlimmer geworden. Durch die ganzen Erhöhungen bekommen wir nun 363€ ALG2, wenn alles bezahlt ist an laufenden Rechnungen bleiben für Lebensmittel, Kleidung und alles was man braucht 266€, für 4 Personen. Wie soll man das machen?

Ich möchte einfach nur darum bitten flächendeckend für Alleinerziehende besser zu sorgen, gerade wenn wirklich aus der Familie keiner unterstützt. Ich möchte arbeiten, weiß aber nicht wie. Die Kinder sind zwischen 7 und 2 Jahren alt, also kann ich sie nicht alleine lassen. Wie wäre es, mit Einführung Hilfsangeboten in der Richtung? Dann würden sich, glaube ich, viele andere Mütter auch nicht mehr wie der Hamster im Laufrad fühlen. Oder das Kindergeld und den Unterhalt nicht anrechnen lassen? So führt es am Ende zu nichts.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Jennifer Thommes