Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor isabell strobel am 14. September 2015
7440 Leser · 4 Kommentare

Soziales

Alleinerziehend im Krankenhaus, Kind aus Leistung gestrichen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.

Ich bin alleinerziehende Mutter und war wegen Krankheit von Juni bis ende August im Krankenhaus.
Das Kind war bis Juli mit im Krankenhaus.
Da ich keine Verwandtschaft in der nähe habe und der Vater sich auch nicht kümmert, bat ich das Jugendamt um Hilfe.
Seit Anfang Juli ist der Kleine dann in Ophut genommen bis zu den nächsten Ferien damit meine Genesung nicht gefährdet ist.
Das Jobcenter hat darauf die Miete für das Kind. Grund sei eine Senkungsaufforderung von September 2014 ,als mein anderer Sohn (Autist ) ins Internat ging.
Ich habe schon Mahnung vom Vermieter, da 3 Monate teilweise die Miete fehlt. Ich soll ausziehen sagt das Jobcenter.
Mir stehe aber nur 50 qm zu weil das Kind nicht da sei !?

Verzweiflung !!!

Mit freundlichen Grüßen

Isabell Strobel

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Ralf Schumann
    am 14. September 2015
    1.

    Hier stimmt etwas nicht.
    .
    Wenn das Kind nur vorübergehend in einem Heim ist, steht Ihnen das Geld eindeutig zu. Vermutlich wurde Ihnen jedoch das Sorgerecht abgenommen und Sie müssen es irgendwann neu beantragen, weil von einer Dauerlösung im Heim ausgegangen wird. In diesem Fall hat das Jobcenter korrekt gehandelt. Es können nicht weiterhin Mietkosten übernommen werden, nur, weil in der Vergangenheit mal ein Kind in Ihrem Haushalt gelebt hat.
    .
    Fragen Sie bitte beim Jugendamt nach, ob Ihnen das Sorgerecht komplett entzogen wurde. Vielleicht haben Sie es auch schon schriftlich erhalten.

  2. Autor isabell strobel
    am 14. September 2015
    2.

    Das Kind ist ist definitiv nur noch bis max. November / Dezember bis meine Behandlung abgeschlossen ist dort. Das Sorgerecht habe ich für beide Kinder !
    Nur der Große ist aufgrund seiner Erkrankung im Internat.

  3. Autor Ralf Schumann
    am 17. September 2015
    3.

    Das kann nicht sein was Sie hier schreiben. Was steht im Ablehnungsbescheid? Klären Sie das mit Ihrem Sachbearbeiter. Ansonsten fürchte ich, dass Sie die Ablehnung nur bekommen haben, weil Ihnen das Jugendamt die Kinder nicht mehr zurückgeben wird. Dann hätte das Jobcenter korrekt gehandelt.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 18. September 2015
    4.

    *Eine Mannes (Fraues) Wort - ist keinen Mannes Wort.
    Man muss immer beide Seiten hören.*

    Ich freue mich sehr, dass Ralf hier die andere Seite
    beleuchtet hat. Wir sehen hier Rede und Gegenrede
    und wissen folglich nicht, was wirlich Tatsache ist.

    Wenn Isabel tatsächlich die Wahrheit spricht, wäre
    das nicht eine Sache für die Bun deskanzlerin
    sondern für einen Rechtsanwaölt.

  5. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.