Sehr geehrter Herr Woinitzky,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Grundsätzlich gilt: Personen, die gegen ein Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Bis auf wenige Ausnahmen sind dies also alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Wer mit seinem Einkommen über der so genannten „Beitragsbemessungsgrenze“ liegt, muss für den Betrag, der sie überschreitet, keine Pflicht-Beiträge zahlen. Ein Überschreiten bedeutet aber nicht, dass überhaupt keine Versicherungspflicht besteht: Auch wer mehr verdient, bleibt für die Einkommen bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen (derzeit 5.500 Euro in den alten und 4.650 Euro in den neuen Ländern) versicherungspflichtig.
Richtig ist, dass es in Zukunft weniger junge Menschen geben wird, die Beiträge zahlen. Andererseits gibt es immer mehr ältere Menschen, denen Geld aus der Rentenkasse zusteht. Dennoch geht aus Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung hervor, dass zukünftige Rentnerinnen und Rentner durchschnittlich mehr Geld erhalten, als sie an Rentenzahlbeträgen eingezahlt haben. Durchschnittsverdiener können im Ruhestand also durchaus eine positive, über den Inflationsausgleich hinausgehende Rendite erwarten.
Frauen können sogar insgesamt höhere Erträge erwarten, weil sie im Durchschnitt eine höhere Lebenserwartung haben. Die Beitragsrendite für Neurentnerinnen lag 2009 bei 4,1 Prozent, für Männer bei 3,5 Prozent. Langfristig jedoch werden die Beitragsrenditen voraussichtlich etwas sinken. Wer beispielsweise 2020 in Rente geht, kann als Frau eine Rendite von 3,4 Prozent erwarten, bei Männern sind es 2,9 Prozent. Bis 2040 dürfte die Rentenrendite auf diesem Niveau in etwa stabil bleiben.
In Ihren Ausführungen zu Versorgungsansprüchen im Alter sprechen Sie zum einen die Situation von Politikern an. Zum anderen geht es Ihnen um die Versorgung von Beamten, wobei Sie „kleine Beamte“ von Ihrer Kritik bzw. von Ihren Fragen ausgenommen sehen wollen.
Beide Berufsgruppen waren schon mehrfach Thema von Fragen auf dieser Website.
Zur Versorgung von Beamten weisen wir auf folgende Antwort hin: http://www.direktzurkanzlerin.de/antwort-1893.html
Zur Altersentschädigung und zu Diäten von Abgeordneten erlauben wir uns, auf folgende Antworten hinzuweisen: http://www.direktzurkanzlerin.de/antwort-2999.html http://www.direktzurkanzlerin.de/antwort-2733.html http://www.direktzurkanzlerin.de/antwort-2008.html http://www.direktzurkanzlerin.de/antwort-476.html.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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