Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Sven Ketelhut am 12. März 2009
10981 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Amoklauf, nicht schon wieder nutzlose Maßnahmen

Sehr geehrte Frau Merkel

Nachdem es heute (11.3.2009) wieder in den Medien Berichte über einen Amolauf die Runde machten mache ich mir Sorgen um sinnlose Präventivmaßnahmen über die die Regierung und der Bundestag wieder diskutieren werden.
Warum nicht Nägel mit Köpfen machen? Irgendwo muss der Junge die Waffe herbekommen haben. Er hat sie, soweit ich informiert bin, seinem Vater entwendet. Jetzt die Frage:warum hatte der Vater einer Waffe im Haus? War er in einem Schützenverein oder so etwas in der Art? Ich habe einen Vorschlag der wahrscheinlich etwas nützen würde: Privaten Waffenbesitz und Aufbewahrung von Dienswaffen (bzw. Arbeitswaffen von Jägern) zu Hause verbieten.
Das würde bedeuten, daß ausnahmslos niemand (auch nicht mit irgendwelchen schwachsinnigen Ausnahmegenehmigungen) eine Waffe zu Hause haben kann. Niemals. Unter keinen Umständen. Das würde bei weitem besser Funktionieren als Verbot von Dingen von denen ein Bundestag dessen Altersdurchschnitt bei weitem höher ist als die der Durchschnittsperson die sich mit diesen Dingen (z.B. Computerspielen) befasst. Wesshalb ich darauf komme? Als damals der Blödsinn mit den Killerspielen auf den Tisch kam, hat sich die Computerspielerwelt gefragt, ob die Politiker und die Presse über die gleichen Computerspiele reden/schreiben wie die Spieler spielen, kleiner Tip: damit hat sich die Politik in den Augen der jüngeren Generation ziemlich lächerlich gemacht, sowas kommt nicht gut.

MFG Sven Ketelhut

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 06. April 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Ketelhut,

vielen Dank für Ihre Fragen, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie haben Recht: Nach dem schrecklichen Amoklauf von Winnenden und Wendlingen muss geprüft werden, ob sich die bestehenden Vorschriften noch weiter verbessern lassen.

Auch wenn einige Menschen in den Medien schon kurz nach der Tat schnelle Erklärungen und vermeintliche Lösungen präsentiert haben: Die Bundesregierung wird weder in unüberlegten Aktionismus verfallen noch sich an derartigen öffentlichen Diskussionen beteiligen. Sie wird stattdessen mit der gebotenen Gründlichkeit prüfen, in welchen Bereichen welche Änderungen nötig sein könnten.

Das gilt auch für das Waffenrecht. Es gab in den Jahren 2002 und 2008 bereits gesetzliche Änderungen, die das Waffenrecht verschärft haben.

Die Anforderungen an die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung von Personen, die mit Waffen umgehen dürfen, sind gestiegen. Auch die Regeln zur Aufbewahrung von Waffen wurden weiter verschärft. Waffen und Munition müssen getrennt voneinander aufbewahrt werden und sind gegen Abhandenkommen oder unbefugten Zugriff Dritter zu sichern - beispielsweise in speziellen Waffenschränken oder Tresoren.

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern hat Deutschland damit ein sehr strenges Waffengesetz.

Doch diese strengen Regeln sind wenig wert, wenn sie nicht eingehalten werden. Daher ist auch zu prüfen: Wie lassen sich die Kontrollen verändern und verbessern? Das ist vor allem eine Frage der Gesetzesanwendung, die gemeinsam mit den Bundesländern zu erörtern ist, denn sie sind dafür zuständig.

Daneben gibt es viele andere Fragen und Vorschläge. So zum Beispiel auch Ihre Idee, privaten Waffenbesitz und die Aufbewahrung von Waffen zu Hause zu verbieten. Damit würden Sie Waffenlager schaffen, die allein aufgrund der Zahl der dort gelagerten Waffen schnell das Ziel von Kriminellen werden könnten. Es würden sich dann weitere Fragen stellen, beispielweise wie diese Lager angemessen zu sichern sind und die Berechtigten den erforderlichen Zugriff auf ihre Waffe erhalten können.

Neben dem Waffenrecht sprechen Sie auch die sogenannten Killerspiele an. Um Kinder und Jugendliche besser vor medialen Gewaltdarstellungen zu schützen, ist 2003 ein neues Jugendschutzgesetz in Kraft getreten. 2008 ist es noch einmal verschärft worden. Außerdem existiert bereits seit 2003 ein Runder Tisch „Medien gegen Gewalt“, an dem sich Vertreter aus Politik und Medien auf ganz verschiedene Initiativen zu einem effektiveren Jugendschutz geeinigt haben. Neben repressiven Maßnahmen wie gesetzlichen Verboten von Gewaltdarstellungen in den Medien geht es dabei vor allem um die Förderung von Medienkompetenz und der Verbreitung qualitätsvoller Inhalte im Internet.

Ein Beispiel ist das sogenannte „Netz für Kinder“. Es bietet einen geschützten Surfraum für Kinder, der sich am Computer als Benutzerprofil einschalten lässt. Dieses Netz umfasst nahezu alle qualitativ wertvollen Kinderseiten in Deutschland und darüber hinaus zahlreiche für die Entwicklung von Kindern förderliche Angebote. Dieses Portal wird von einem ständigen Redaktionsteam betreut und überprüft. Weitere innovative Seiten, die dieses Angebot ergänzen sollen, werden finanziell unterstützt. Ende März hat Kulturstaatsminister Bernd Neumann zum ersten Mal den Deutschen Computerspielpreis verliehen. Mit der Auszeichnung fördert die Bundesregierung die Entwicklung kulturell und pädagogisch wertvoller Spiele.

Weitere Informationen finden Sie unter:
http://www.ein-netz-fuer-kinder.de/gemeinsame_initiative/... und
http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Artikel/2...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung