Sehr geehrte Frau Hirschbeck, Sehr geehrte Frau Wysk,
vielen Dank für Ihre Fragen, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten. Weil beide Fragen inhaltlich zusammengehören, beantworten wir sie gemeinsam.
Es ist eine zentrale Aufgabe des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten zu schützen. Mögliche Straftaten durch Ausländer werden ebenso von den Behörden verfolgt wie die Straftaten aller anderen Bürger. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Polizei und Justiz machen deshalb auch keine Unterschiede bei Tatverdächtigen oder Tätern. Das garantiert unser Grundgesetz.
Die Bundeskanzlerin hat mehrfach sexuelle Attacken verurteilt. Derartige Taten verlangen nach einer harten Antwort des Rechtsstaats. Es muss alles daran gesetzt werden, die Schuldigen so schnell und so vollständig wie möglich zu ermitteln und ohne Ansehen ihrer Herkunft oder ihres Hintergrundes zu bestrafen.
Klar ist, dass sich jene, die hier Schutz und Zuflucht finden, ebenso wie die Bürger unseres Landes, an die Rechts- und insbesondere auch an die Werteordnung des Grundgesetzes und unserer Gesellschaft halten müssen.
Menschen, die unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, müssen unser Land zügig verlassen. Die Bundesregierung verfolgt eine Reihe von Ansätzen, die die tatsächliche Ausreise sicherstellen. Auch bei den Bundesländern gibt es eine große Bereitschaft, diejenigen abzuschieben, die ausreisepflichtig sind. Im Vergleich zu 2014 hat sich die Zahl der Abschiebungen im letzten Jahr verdoppelt. Auch die Zahl der freiwilligen Rückreisen ist fast zweimal so hoch. Die Bundesregierung arbeitet daran, diese Zahlen weiter zu steigern.
Bei Straftätern waren die Hürden für Ausweisungsverfügungen bislang zu hoch. Nach den Ereignissen der Kölner Silvesternacht hat die Bundesregierung diese Hürden abgesenkt. Mit dem Gesetz zur erleichterten Ausweisung straffällig gewordener Ausländer wurde das Ausweisungs- und Asylrecht gegenüber kriminellen Ausländern verschärft.
Weiter Informationen: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/01...
Weitere Informationen zu Flucht und Asyl:
https://www.bundesregierung.de/fluechtlinge
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 13. April 2016
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am 13. April 2016
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