Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Tom Roehl am 27. Oktober 2017
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Soziales

Anschaffungen und Kleidung im Regelsatz für Grundsicherung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich erhalte Grundsicherungsleistungen und kann mir keine größeren Anschaffungen leisten. Nun ist meine Waschmaschine kaputt und meine Sachbearbeiterin hat meinen Antrag auf ein Darlehen mit der Begründung abgelehnt, dass derartige Anschaffungen bereits im Regelsatz enthalten sind und angespart werden müssen.
Meine Frage ist: Warum ist es im Gegensatz zu früheren Sozialhilferegelungen nicht mehr möglich, ein Darlehen für größere Anschaffungen und Kleidung zu bekommen?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Weber