Sehr geehrte Herr Fink,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) ist in Deutschland die zentrale staatliche Einrichtung für Krankheitsüberwachung und –vorbeugung. Zu den Kernaufgaben gehört die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten.
Das RKI beobachtet sehr genau auch den Gesundheitszustand von Asylsuchenden. Regelmäßig veröffentlicht das RKI Berichte dazu:
https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesun...
Wenn Flüchtlinge krank werden, leiden sie hauptsächlich unter den gleichen Infektionskrankheiten wie die einheimische Bevölkerung. Meistens handelt es sich um Erkältungskrankheiten und Magen-Darm-Infekte. Saisonbedingt werden auch Influenza-Erkrankungen häufiger diagnostiziert. Die meisten der erkrankten Flüchtlinge haben sich in Deutschland angesteckt. Das zeigen die von den Gesundheitsämtern gemeldeten Daten zum Infektionsgeschehen, die das RKI auswertet.
Vereinzelt werden auch Krankheiten gemeldet, die in Deutschland höchst selten vorkommen. Das Robert Koch-Institut sieht trotzdem nach wie vor keine erhöhte Infektionsgefährdung der Allgemeinbevölkerung durch Asylsuchende. Das zeigt der kürzlich veröffentlichte Bericht zu Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden:
https://www.rki.de/DE/Content/Gesundheitsmonitoring/Gesun...
Krankheitsausbrüche kamen vor allem in Erstaufnahmeeinrichtungen vor. Am häufigsten traten Windpocken auf (29 Prozent), gefolgt von Skabies (Krätze, 18 Prozent), Masern (12 Prozent), Tuberkulose und Rotavirus (8 Prozent).
Frühzeitige Impfungen, Aufklärungen und Hygienemaßnahmen können Ausbrüche verhindern. Vor oder unmittelbar nach Aufnahme in Gemeinschaftsunterkünfte erhalten Asylsuchende eine Erstaufnahmeuntersuchung. Zudem können sie alle Impfungen erhalten, die die Ständige Impfkommission beim RKI für das Inland empfiehlt.
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlu...
Darüber hinaus werden alle Asylsuchenden untersucht, ob bei ihnen eine ansteckungsfähige Lungentuberkulose vorliegt. In einigen Bundesländern gibt es zusätzlich Aufnahmeuntersuchungen für Hepatitis B, Hepatitis C und bestimmte Magen-Darm-Infektionen.
Nach dem Schengener Abkommen finden in weiten Teilen Europas grundsätzlich keine Personenkontrollen an den Binnengrenzen statt. Diese Regelung ist allerdings wegen der aktuellen Situation bei der Migration auf absehbare Zeit ausgesetzt. Dabei können einreisende Ausländer nach § 18 Asylgesetz und entsprechende EU-Regelungen an der Grenze zurückgewiesen werden. 2016 wurden so etwa 22.000 Personen zurückgewiesen.
Gründe dafür sind zum Beispiel, dass Personen ohne gültige Reisedokumente, mit falschen, gefälschten oder verfälschten Reisedokumenten, ohne gültiges Visum oder ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen wurden. Details können Sie in der Antwort der Bundesregierung nachgelesen:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/132/1813218.pdf
Unabhängig davon hat es zahlreiche Weiterentwicklungen im Zuwanderungs- und Aufenthaltsrecht gegeben. Mehr Informationen auf der Internetseite „Flucht und Asyl: Fakten und Hintergründe“:
https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluech...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 06. Dezember 2017
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am 06. Dezember 2017
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am 08. Dezember 2017
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am 13. Dezember 2017
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Kommentar zu Kommentar 2 am 13. Dezember 2017
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Kommentar zu Kommentar 5 am 14. Dezember 2017
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