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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Ingolf Ludewig am 14. Dezember 2008
19695 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Antrag auf Asyl von einem US-Soldaten

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich beziehe mich auf einen kürzlich gelesenen Spiegel-Artikel, indem es um den Asylantrag eines amerikanischen GI in der Bundesrepublik ging. Der Mann weigert sich, erneut in den Irak abkommandiert zu werden, um dort einen - seiner Meinung nach - völkerrechtswidrigen Krieg zu führen.

Ich möchte Sie fragen, ob Sie eine Belastung des deutsch-amerikanischen Verhältnisses befürchten, sollte Deutschland dem Soldaten Asyl gewähren. Welche Konsequenzen könnte dieser Fall haben?

Mit freundlichen Grüßen

Ingolf Ludewig

(ich bin gespannt auf Ihre Antwort)

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 06. Februar 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Ludewig,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Sie sprechen einen Artikel in der Zeitschrift Der Spiegel (Heft 49/2008, S. 72 ff.) an, in dem über einen Asylantrag eines US-Amerikaners namens André Shepherd berichtet wurde.

Zuständig für die Durchführung von Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Einen Überblick über den Ablauf eines solchen Verfahrens finden Sie hier:

http://www.bamf.de/cln_101/nn_441806/SharedDocs/Anlagen/D...

Es handelt sich dabei um ein Individualverfahren. Auch deswegen lassen sich zu den Erfolgsaussichten keine generellen Aussagen machen. In jedem Einzelfall müssen erst einmal die Tatsachen ermittelt und dann bewertet werden, bevor über den Antrag entschieden werden kann. Dabei kommt es immer auf die konkreten Umstände des einzelnen Falls an. An Spekulationen zu einem laufenden Verfahren oder dessen möglichen Ausgang möchten wir uns nicht beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung