Sehr geehrter Herr Ludewig,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie sprechen einen Artikel in der Zeitschrift Der Spiegel (Heft 49/2008, S. 72 ff.) an, in dem über einen Asylantrag eines US-Amerikaners namens André Shepherd berichtet wurde.
Zuständig für die Durchführung von Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Einen Überblick über den Ablauf eines solchen Verfahrens finden Sie hier:
http://www.bamf.de/cln_101/nn_441806/SharedDocs/Anlagen/D...
Es handelt sich dabei um ein Individualverfahren. Auch deswegen lassen sich zu den Erfolgsaussichten keine generellen Aussagen machen. In jedem Einzelfall müssen erst einmal die Tatsachen ermittelt und dann bewertet werden, bevor über den Antrag entschieden werden kann. Dabei kommt es immer auf die konkreten Umstände des einzelnen Falls an. An Spekulationen zu einem laufenden Verfahren oder dessen möglichen Ausgang möchten wir uns nicht beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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