Sehr geehrter Frau Canbolat,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie haben Recht: Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli das Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt, da es mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Neue Anträge auf Betreuungsgeld können daher nicht mehr gestellt und bewilligt werden. Zuständig für Bewilligung und Auszahlung eines Betreuungsgeldes sind die Bundesländer, nicht der Bund.
Das Bundesfamilienministerium hat bereits erklärt, dass niemand Betreuungsgeld zurückzahlen muss und auch die Eltern, die bereits bewilligte Anträge haben, das Betreuungsgeld noch erhalten werden. Insofern ist das Betreuungsgeld ja nicht von einem Tag auf den anderen gestrichen worden, sondern es läuft sozusagen aus.
Was Ihren Fall betrifft: Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2015 dürfen keine bewilligende Betreuungsgeldbescheide mehr erlassen werden, da die rechtliche Grundlage dafür nicht mehr vorhanden ist. Wir bitten um Verständnis, dass wir Ihren konkreten Fall von hier aus nicht prüfen können.
Weitere Informationen: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=218354.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 29. August 2015
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am 31. August 2015
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am 31. August 2015
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