Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Dennis Heine am 23. Juli 2012
10691 Leser · 1 Kommentar

Innenpolitik

Anwesenheitspflicht für Abgeordete bei Gesetzesvorlagen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

führen Sie endlich eine Anwesenheitspflicht bei Gesetzesvorlagen ein. Einen solchen Verfassungsbruch, wie es der Verkauf der Daten der Anwohnermeldeämter an Privatfirmen ist, ist vom Deutschen Volk nicht vertretbar. Wenn nur einer es unternimmt, die Verfassung ausser kraft zu setzen - Sie wissen ja was dann passiert.

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Wolfgang Mücke
    am 23. Juli 2012
    1.

    Ein anderes Beispiel ist die Abstimmung zum Betreuungsgeld, bei der ein großer Teil der Abgeordneten am Freitag 12 Uhr schon im Wochenende waren. Die Abstimmung wurde deshalb abgebrochen und an einem anderen Tag wiederholt. Dabei konnte der Bürger lernen, dass mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein sollen. Insofern gibt es bereits eine Geschäftsordnung bezüglich der Anwesenheit.

    Damit ergibt sich eine neue Frage: Bedarf es eines Hammelsprungs, um festzustellen, dass bei 27 Anwesenden (von 620 Abgeordneten), wie bei der Abstimmung zum Meldegesetz, nicht die Hälfte der Abgeordneten anwesend ist.

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.