Sehr geehrte Frau Bohm,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung hat das Ziel, den Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung nachhaltig zu gestalten. Das heißt: Wenn also der Beitragssatz gesenkt wird, muss sichergestellt sein, dass die Einnahmen auch in Zukunft ausreichen, um die Ausgaben zu bestreiten. Die Prüfung der Haushaltslage der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigt, dass zum 1. Januar 2008 nicht nur eine Senkung auf 3,9 Prozent, sondern sogar auf 3,5 Prozent möglich ist.
Zu den Ausgaben der BA gehören neben den Leistungen an die Versicherten auch die Personalkosten. Nicht Bund oder Länder sind Arbeitgeber der BA-Mitarbeiter, sondern die BA. Deshalb hat die BA die Pensionsleistungen für ihre ehemaligen Beamten schon immer aus dem eigenen Haushalt gezahlt. Ab 2007 soll dieser Posten lediglich in einen speziellen Versorgungsfonds ausgelagert werden. Eine zusätzliche Belastung entsteht für die Beitragszahler durch die Versorgungsrücklage also nicht.
Nähere Infos zur Beamtenversorgung allgemein:
http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_884576/Internet/Content...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 30. Oktober 2007
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