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Beantwortet
Autor Ingried Bohm am 03. Oktober 2007
18785 Leser · 1 Kommentar

Soziales

Arbeitslosenversicherung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

die Bundesregierung hat beschlossen, ab 01/2008 die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu senken. Warum geschieht das nicht früher, da ja so viel Milliarden Überschuss in der Arbeitsagentur erzielt werden?
Werden aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung die Pensionsansprüche finanziert?
Ist für die Finanzierung der Pensionsansprüche der Beamten nicht der Bund bzw. das Land verantwortlich?
Aus der Presse habe ich heute entnommen, dass die Pensionsansprüche aus den Beiträgen finanziert werden.

Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten, I. Bohm

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 29. Oktober 2007
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Bohm,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Bundesregierung hat das Ziel, den Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung nachhaltig zu gestalten. Das heißt: Wenn also der Beitragssatz gesenkt wird, muss sichergestellt sein, dass die Einnahmen auch in Zukunft ausreichen, um die Ausgaben zu bestreiten. Die Prüfung der Haushaltslage der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigt, dass zum 1. Januar 2008 nicht nur eine Senkung auf 3,9 Prozent, sondern sogar auf 3,5 Prozent möglich ist.

Zu den Ausgaben der BA gehören neben den Leistungen an die Versicherten auch die Personalkosten. Nicht Bund oder Länder sind Arbeitgeber der BA-Mitarbeiter, sondern die BA. Deshalb hat die BA die Pensionsleistungen für ihre ehemaligen Beamten schon immer aus dem eigenen Haushalt gezahlt. Ab 2007 soll dieser Posten lediglich in einen speziellen Versorgungsfonds ausgelagert werden. Eine zusätzliche Belastung entsteht für die Beitragszahler durch die Versorgungsrücklage also nicht.

Nähere Infos zur Beamtenversorgung allgemein:

http://www.bmi.bund.de/cln_028/nn_884576/Internet/Content...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Sabine Schwenk
    am 30. Oktober 2007
    1.

    Es ist nicht nur die Senkung der Arbeitslosenversicherung. Bald müssen wir eine eventuelle Arbeitslosigkeit noch privat versichern, weil die gesetzliche Arbeitslosenversicherung wegfallen wird. Das heißt nicht mehr, als das jeder der entlassen wird Hartz IV bekommt. Der Überschuss entstand nur weil Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger zusammen gelegt wurden.

    Außerdem hätten die zuviel gezahlten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung den Beitragszahlern zurück erstattet werden müssen, statt sie in den Bundeshaushalt laufen zu lassen.

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