Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
Im Mai 2006 habe ich mich, als Folge eines persönlichen Schicksalsschlages, Schockerlebnis und kompletter Umbruch meines Lebens, bei der ARGE in Starnberg gemeldet und trotz vielfacher Anträge keine Beratung/auch nicht für Selbständigkeit/Einstiegsgeld dort erhalten.
Am 10.10.2011 habe ich meinen von einer durch die ARGE endlich beauftragten Prüfungsstelle für tragfähig erklärten Businessplan eingereicht. Durch weitere Verschleppung der ARGE, konnte ich erst 6 Monate danach starten, 4 Monate später als vorgesehen. 6 Monate lang wurde das Einstiegsgeld gezahlt.
Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhielt ich die Auskunft, dass Einstiegsgeld 24 Monate geleistet wird und die ARGE begründen muss, wenn ev. vorzeitig nicht mehr weiter gezahlt werden soll. - Ich bin kein Einzelfall und habe deshalb eine Überprüfung beim Bundesministerium eingeleitet.
Auch hier seit weiteren über 6 Monaten ohne Ergebnis.- Soll ich aus der Grundsicherung/Hartz IV heraus die beim Finanzamt bereits angemeldete Selbständigkeit stemmen? Das Einstiegsgeld beträgt 178,-- Euro mtl.
Ich bitte mir zu erklären wie jemand damit überhaupt selbständig werden kann.
Ich bin 57 Jahre alt, Deutsche, aus gutem Haus, und habe einen LL aus dem Selbständigkeit eindeutig hervorgeht.
In meinem Fall würde ich sogar noch Arbeitsplätze für andere schaffen -siehe web: unternehmer-innovationsclub.de -
Meine Frage:
Ist es im Sinne der Politik, arbeitslos gewordene, unabhängig von Kompetenz - nur auf den low-level-Markt zu nötigen, in schlecht geführte Firmen zu schlecht bezahlten Minijobs ?
Damit kommt keiner aus dem Bezug. -
Und wer kommt, da das System versagt, dann für die/meine ev. Altersarmut auf?
Dorothea Keil
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am 22. Juli 2013
1.
am 28. Juli 2013
2.
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