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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Malek Yahyaoui am 12. November 2012
8677 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Arbeitsmöglichkeiten für Jugendliche in Sozialschwachen Familien

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

Meine Eltern beziehen Hartz 4. Zurzeit bin ich Schüler und wollte gerne die Möglichkeit nutzen etwas Geld dazu zu verdienen. Mit erschrecken musste ich feststellen das dies nur bis 100 €, ohne etwas abgezogen zu bekommen möglich ist. Trotzdem arbeite ich 9 Stunden die Woche wo ich monatlich eigentlich 340€ verdienen müsste bekomme ich 200€ abgezogen(Also am ende des Monats nur 140€)

Trotzdem arbeite ich normal weiter, finde es aber ungerecht dafür bestraft zu werden, dass die Eltern Hartz 4 beziehen. Ich investiere sehr viel in meine arbeit, bekomme aber wegen dieser Abzüge viel zu wenig Geld um glücklich zu sein.
Ich bin davon überzeugt wenn es diese Abzüge nicht gäbe, viel mehr Kinder in Sozial-schwachen Familien arbeiten würden. Außerdem verlieren diese Kinder die Lust wegen dieser Abzüge arbeiten zu gehen und kommen auch später schwer aus diesen Verhältnissen wieder raus.
Ich bitte sie mich zu verstehen, und sich darüber Gedanken zu machen
Mit freundlichen grüßen,

Malek Yahyaoui

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 17. Dezember 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Yahyaoui,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

So wie Sie Ihre Situation beschreiben, gehen wir davon aus, dass Sie gemeinsam mit Ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben. So heißt es, wenn ein oder mehrere Mitglieder des Haushalts Grundsicherung für Arbeit- suchende („Hartz IV“) beziehen. Dabei sind Einkünfte durch Beschäftigung – wie Ihre – bis 100 Euro im Monat anrechnungsfrei. Von dem, was Sie zwi- schen 100 und 1.000 Euro verdienen, dürfen Sie 100 Euro plus zwanzig Prozent des darüber liegenden Einkommens behalten. Als Schüler können Sie außerdem Einnahmen aus Ferienjobs behalten. Bedingung: Sie dürfen die Tätigkeit höchstens vier Wochen je Kalenderjahr ausüben. Und: Die Ein- nahmen dürfen einen Betrag von 1.200 Euro im Jahr nicht überschreiten.

Warum ist das so? Das Geld für die Grundsicherungsleistungen, die Ihre Eltern und Sie beziehen, stammt aus Steuermitteln. Also aus den Steuern, die Arbeitnehmer und Unternehmen zahlen. Es ist eine staatliche Fürsorge- leistung. Einen Anspruch darauf haben nur Menschen, die ihren Lebens- unterhalt nicht vollständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Kommen Einkünfte aus einer Beschäftigung in geringem Umfang dazu, so ist es im Sinne der Allgemeinheit richtig, dass diese Einkünfte zumindest teilweise für den eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden. Ein Teil des Einkommens bleibt jedoch anrechnungsfrei. Das heißt: Wer arbeitet, hat immer mehr Geld als jemand, der nicht arbeitet und ausschließlich von Hartz IV lebt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Presse- und Informationsamt Ihnen keine Rechtsberatung geben kann. Beratung und rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie in Ihrem Jobcenter oder direkt bei der Bundesagentur für Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Detlef Bosau
    am 28. November 2012
    1.

    Man kann über Zuverdienstgrenzen streiten.

    Fakt ist, daß die Zuverdienstmöglichkeiten bei Hartz IV einen Übergang von einem Lebensunterhalt durch Transferleistungen ("kein Zuverdienst") und einem Lebensunterhalt praktisch ohne Transferleistungen ("maximaler Zuverdienst") darstellen.

    Wenn etwa ein lediger Mann zu Hartz IV 1500,- Euro im Monat dazuverdient, darf er zwar "nur" 300 Euro behalten. Nur: Hätte derselbe Mann 1500,- Euro im Monat nicht als Zuverdienst sondern als Bruttolohn, müsste er selber KV, RV, SV, Steuern zahlen. Im Gegenmodell hätte er die Grundsicherung zuzüglich 300 Euro, wobei er vermutlich dem Staat etwas mehr einspielt als er vom Staat bekommt, unterm Strich liegt der dem Sozialstaat nicht mehr auf der Tasche und ist einem Menschen, der 1500,- Euro "normal" verdient, sehr ähnlich gestellt.

  2. Autor Malek Yahyaoui
    am 03. Dezember 2012
    2.

    Danke Detlef Bosau für ihr Argument. Ja es lässt sich wirklich viel über das Thema der Zuverdienste streiten. Allerdings spreche ich nicht aus der Sicht eines Erwachsenen der seinen Lebensunterhalt bezahlen möchte.
    Ich meine das Jugendliche keine Abzüge bekommen sollten, da man dieses Geld nutzt um Klamotten zu kaufen und zu Sparen für die Zukunft um nicht direkt von Hartz 4 abhängig zu sein. Man möchte einfach ein besseres Lebens Gefühl was mit dem Geld meiner Eltern nicht ausreicht !

  3. Autor Hermi Martens
    am 09. Dezember 2012
    3.

    ich glaube das siehst Du etwas falsch. Nicht nur Deine Eltern beziehen Hartz IV sondern Du als Schüler auch. D.h. Deine Eltern bekommen jeden Monat auch für Dich Hartz IV vom Staat. Mit Deiner Nebenbeschäftigung verdienst Du Dir etwas nebenbei und es ist völlig legitim, wenn man ausser dem Freibetrag Dein Verdienst anrechnet. Dadurch erhälst Du ja den Regelsatz vom Staat zzgl. den Freibetrag.

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