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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Peter Vogel am 05. Februar 2010
13103 Leser · 0 Kommentare

Arbeitsmarkt

Arbeitspflicht für Politiker

Guten Tag Frau Bundeskanzlerin,

Ich fordere im konsens zu Hartz 4 Arbeitspflicht, die Arbeitspflicht für Politiker.
Seit einiger Zeit beobachte ich das bei Debatten im Bundestag, sehr viele Plätze leer stehen. Das kann und darf nicht sein !
Hier ist eine Ordentliche Vertretung nicht gewährleistet.
Aber Menschen die gerne arbeiten würden, zwangsverpflichten...

Denken Sie mal darüber nach

M.f.Grüßen ein Bürger

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 11. März 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Vogel,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Selbstverständlich steht die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Bundestagsmitglieds. Der größte Teil der Arbeit der Abgeordneten findet jedoch nicht in den öffentlichen Plenarsitzungen statt. Vielmehr werden die politischen Vorhaben – vor allem Gesetzesentwürfe – in Fraktionssitzungen, Arbeitsgruppen sowie in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten.

Die ständigen Ausschüsse übernehmen die Hauptarbeit des Bundestages: Sie beraten alle Gesetzesvorhaben und bereiten Beschlüsse des Plenums vor. Das ist ihre ureigenste Aufgabe. Nur hier können die Abgeordneten Gesetze im Detail beraten, Berichte erarbeiten und Regierungsvertreter hören.

Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/index.html;
https://www.btg-bestellservice.de/index.php?navi=1&su... )

Darüber hinaus hat jeder Abgeordneter des Deutschen Bundestages Pflichten in seinem Wahlkreis. Dort ist er für die Bürgerinnen und Bürger direkt erreichbar und steht ihnen über seine Tätigkeiten in der Hauptstadt Rede und Antwort. Auch informiert er sich vor Ort über die Anliegen der Bevölkerung, um ihre Interessen in seine tägliche parlamentarische Arbeit einbringen zu können. Lokale Termine nimmt er in seinem Wahlkreis vornehmlich in der sitzungsfreien Zeit wahr.

Neben der Arbeit in den Gremien des Bundestages bereitet der Abgeordnete außerdem seine eigenen Redebeiträge vor und absolviert Gesprächstermine mit Sachverständigen, Bürgern oder Journalisten.

Da sich viele dieser Termine überschneiden, muss der einzelne Abgeordnete seine Arbeitszeit einteilen. Bei Themen seines Ausschusses oder seines Wahlkreises, grundlegenden Debatten, Regierungserklärungen und Abstimmungen ist er nach Möglichkeit im Plenarsaal präsent.

Nähere Informationen zum Arbeitsalltag eines Abgeordneten finden Sie hier: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2008/1998275...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung