Sehr geehrter Herr Vogel,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Selbstverständlich steht die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Bundestagsmitglieds. Der größte Teil der Arbeit der Abgeordneten findet jedoch nicht in den öffentlichen Plenarsitzungen statt. Vielmehr werden die politischen Vorhaben – vor allem Gesetzesentwürfe – in Fraktionssitzungen, Arbeitsgruppen sowie in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten.
Die ständigen Ausschüsse übernehmen die Hauptarbeit des Bundestages: Sie beraten alle Gesetzesvorhaben und bereiten Beschlüsse des Plenums vor. Das ist ihre ureigenste Aufgabe. Nur hier können die Abgeordneten Gesetze im Detail beraten, Berichte erarbeiten und Regierungsvertreter hören.
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/index.html;
https://www.btg-bestellservice.de/index.php?navi=1&su... )
Darüber hinaus hat jeder Abgeordneter des Deutschen Bundestages Pflichten in seinem Wahlkreis. Dort ist er für die Bürgerinnen und Bürger direkt erreichbar und steht ihnen über seine Tätigkeiten in der Hauptstadt Rede und Antwort. Auch informiert er sich vor Ort über die Anliegen der Bevölkerung, um ihre Interessen in seine tägliche parlamentarische Arbeit einbringen zu können. Lokale Termine nimmt er in seinem Wahlkreis vornehmlich in der sitzungsfreien Zeit wahr.
Neben der Arbeit in den Gremien des Bundestages bereitet der Abgeordnete außerdem seine eigenen Redebeiträge vor und absolviert Gesprächstermine mit Sachverständigen, Bürgern oder Journalisten.
Da sich viele dieser Termine überschneiden, muss der einzelne Abgeordnete seine Arbeitszeit einteilen. Bei Themen seines Ausschusses oder seines Wahlkreises, grundlegenden Debatten, Regierungserklärungen und Abstimmungen ist er nach Möglichkeit im Plenarsaal präsent.
Nähere Informationen zum Arbeitsalltag eines Abgeordneten finden Sie hier: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2008/1998275...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (0)Schließen
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.