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Abstimmungszeit beendet
Autor Robert Kroiß am 31. Juli 2009
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Innenpolitik

Art. 65 GG

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

zu der heutigen Pressemeldung, dass Sie vor dem HRE- Untersuchungsausschuss "verschont" bleiben, würde ich Ihnen gerne eine Frage stellen:

Art. 65 GG besagt: "Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die VERANTWORTUNG!"

Was nun die "HRE" und deren "Handlungen" angeht, war und ist offensichtlich und evtl. sogar primär sehr mit entscheidend von der Politik und damit der Richtlinienkompetenz der Bundeskanzlerin bestimmt - insbesondere in der letzten Zeit - gewesen. Also auch in der VERANTWORTUNG Ihrer Richtlinienkompetenz.

Ist nun der Grund dafür, dass Sie NICHT vor den HRE-Untersuchungsausschuss treten, um Ihre VERANTWORTUNG wahr zu nehmen, NUR in dem Wortlaut "Bundeskanzler" ( und nicht auch explizit "BundeskanzlerIN") des Art. 65 GG zu suchen, oder wie begründen Sie persönlich Ihr NICHTerscheinen?!
Wie habe ich: "bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die VERANTWORTUNG" zu verstehen, wenn sich "hinterher" NIE ein/e Verantwortliche/r finden lässt?!

Wenn Sie die "Richtlinien" der Politik NICHT bestimmen, ist es selbstredend verständlich, dass Sie dafür auch KEINE VERANTWORTUNG haben und wahrnehmen können. Sollten Sie sich aber des Amtes, welches Sie inne haben wahrhaft und verantwortlich bewusst sein, dann wäre es Ihre ureigenste VERANTWORTUNG - auch vor Ihrem eigenen Gewissen und dem Eid, welchen Sie bei AMTsantritt geleistet haben (soll es sich NICHT um einen MEINEID handeln) -, Ihre "Richtlinien" in einem derartigen Falle ohne weitere Aufforderung - eben auf Grund Ihrer Verantwortung und Ihrer Amtspflicht, für welche Sie ja vom gesamten Volke bezahlt werden - wahr zu nehmen.

Ihre Antwort erwartend verbleibe ich mit freundlichem Gruß

Robert Kroiß