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Status der Beiträge
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Die Kanzlerin direkt
Asyl heißt nicht Integration
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich frage Sie, ist dies so?:
Schaut man ins Grundgesetz, steht da in Artikel 16 zu lesen "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht". Von "Integration" steht da nichts – wie man auch in allen anderen Artikeln der deutschen Verfassung das Wort vergeblich sucht. Auch als abgeleitetes Grundrecht kennt unser Verfassungsrecht keinen materiellen Integrationsanspruch.
"Ein Grundrecht der Zuwanderer auf die Bereitstellung spezifischer Integrationsleistungen besteht in jedem Fall nicht", heißt es unmissverständlich im maßgeblichen "Handbuch des Staatsrechts" der renommierten Staatsrechtler Josef Isensee und Paul Kirchhof (3.Auflage, 2007).
Textauszug aus "Die Welt" vom 17.02.2016
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Weber
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am 17. Februar 2016
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am 17. Februar 2016
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am 17. Februar 2016
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am 18. Februar 2016
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