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Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
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Die Kanzlerin direkt
Asyl - wie weit darf die Sicherheit zerstört werden?
Wenn eine Regierung die Asylgewährenden vor der Kriminalität
der Asylsuchenden nicht mehr schützen kann, hat der Asylgewährende dann Schutzrechte?
In Hamburg hat unsere Regierung nun zum mindestens zweiten Mal Tote durch Asylsuchende.
Sowohl in Berlin wie auch in Hamburg waren es Asylsuchende,
den Staat bekannte Islamisten.
Beide Male hat der Staat durch Überforderung die Bürger, die
Asyl gewähren , nicht mehr schützen können.
Darf das so weiter gehen?
Unsere Systeme schafft diese Aufgabe nicht mehr.
Die Sicherheit der Bürger ist extrem bedroht.
Da der Staat seine Aufgabe nicht mehr schafft, warum gibt
es nicht wenigstens eine Stopp bei der Aufnahme bis der
Staat die Bürger ausreichend schützen kann?
Hat man als Asylgewährender keine Rechte?
Ist die Sicherheit im eigenen Land keine Maßnahme wert?
Kommentare (7)Schließen
am 03. August 2017
1.
am 07. August 2017
2.
Kommentar zu Kommentar 2 am 07. August 2017
3.
Kommentar zu Kommentar 3 am 07. August 2017
4.
am 14. August 2017
5.
Kommentar zu Kommentar 2 am 17. August 2017
6.
am 17. August 2017
7.
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