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Beantwortet
Autor Jörg Dubielowski am 15. November 2011
13251 Leser · 2 Kommentare

Innenpolitik

Aufgabe des Verfassungsschutzes

Ich habe in der letzten Woche erfahren das der niedersächsische Verfassungsschutz einen Journalisten des Göttinger Stadtradios seit Jahren als mutmaßlichen Linksextremisten im Visier hat. In einem bekanntgewordenen Schreiben der Behörde an den Anwalt des Journalisten heißt es, es gebe "Erkenntnisse über linksextremistische Aktivitäten". Eine Auskunft über Details werde nicht erteilt." -

Dieser Mensch verrichtet seine Arbeit.

Da wundert es mich, daß rechtsradikale Gewalt in diesem Land anscheinend ungestraft davonkommt?

Zudem hat es den Anschein, daß der Verfassungsschutz entweder Symphatie mit den "Rechten" hat oder total unfähig ist, entsprechend vorzubeugen.

Das, was jetzt in den Medien bekanntgeworden ist, ist einfach nur peinlich für unser Land. Da werden auf der einen Seite aus Mücken Elefanten gemacht und auf der anderen Seite wird anscheinend einfach weggeschaut - oder es zeugt von totaler Unfähigkeit seitens des Verfassungsschutzes in Deutschland.

Meine Frage ist: Was gedenken Sie zu tun, um den (innenpolitisch) unangenehmen aber unbescholtenen Bürgern ihre Rechte sicherzustellen und den wirklichen Feinden unseres "Rechtstaates?" das Handwerk zu legen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 16. Dezember 2011
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Dubielowski,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Zu dem Einzelfall, den Sie beschreiben, können wir nicht Stellung nehmen. Dafür bitten wir um Verständnis.

Generell gilt: Die Rechte, die das Grundgesetz den Bürgerinnen und Bürgern gewährt, sind ein sehr hohes Gut. Sie stehen als Grundrechte selbstverständlich auch Personen zu, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen.

Eine klare Grenze ist allerdings dort zu ziehen, wenn die Rechte missbraucht werden, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu untergraben und damit das Fundament der Freiheitsrechte zu beseitigen.

Solchen Bestrebungen und Handlungen trat und tritt der Rechtsstaat entschieden entgegen. Die Verfassungsschutzbehörden sind mit den Befugnissen ausgestattet, die dafür nötig sind. Die Bundesregierung betrachtet die Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus als eine der grundlegendsten und vorrangigsten Daueraufgaben von Staat und Gesellschaft.

Die Bundesregierung prüft selbstverständlich laufend, welche Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus geeignet, erforderlich und angemessen sind. Die rechtsextremistische Szene wird genau beobachtet. Überschreitungen der Grenzen zur Gewalttätigkeit gebieten die zuständigen Organe Einhalt.

Parallel zu den laufenden Ermittlungen im Zusammenhang mit der Mordserie der rechtsextremistischen „Zwickauer Zelle“ haben Bund und Länder zügig und entschlossen die nötigen Schlussfolgerungen gezogen.

Hier finden Sie Informationen über die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung: http://tinyurl.com/d5sq95q

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Norbert Nicklich
    am 15. November 2011
    1.

    Die meisten Verfassungsschutzberichte sind verfassungswidrig:
    http://www.pr.uni-freiburg.de/pm/2009/pm.2009-12-04.420

  2. Autor Benno Strafei
    am 25. November 2011
    2.

    Auf jeden fall hat er (mal wieder) jämmerlich versagt. Wozu V-Leute einschleussen, wenn die sowie so nix mitbekommen?

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