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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Außenpolitik
Auflistung der derzeitig zu zahlenden Kosten zur Besatzung der BRD gemäß Art. 120 Grundgesetz
Sehr geehrter Frau Dr. Merkel,
die BRD ist seit 1990 nach eigenem Bekunden ein souveräner Staat. Dennoch befinden sich nach wie vor zahlreiche Soldaten anderer Soldaten auf deutschem Boden.
Meine Frage: Aufgrund welchen Rechts sind diese hier? Aufgrund welcher Verpflichtung zahlen wir immer noch gem. Art. 120 GG die Kosten für eine nicht mehr bestehende Besetzung?
Wie kann ein souveräner Staat Besatzungskosten zahlen müssen?
Mit freundlichen Grüßen
M. Moriz
-Staatsbürger Deutschlands und Teil des Souveräns-
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