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Beantwortet
Autor Pierre Häusler am 12. Mai 2009
11523 Leser · 0 Kommentare

Außenpolitik

Aufnahme von Kriegsgefangenen

Sehr geehrte Frau Merkel,

ich möchte folgendes einmal wissen.

Wir verurteilen in Deutschland einen Menschen der infolge eindeutiger Beweise oder nach freiem Geständnis des Täters vor einem Gericht. Nach Willen des neuen US Präsidenten soll das Gefangenlager im rechtsfreiem Raum Guantanamo Bay auf Kuba geschlossen werden.

Mich interessieren einige damit verbundene Details.

1. Die Kostenfrage
Soll der deutsche Staat für den Lebensunterhalt der Sträflinge und die notwendige Behandlung infolge der regelmäßiger Folter aufkommen?

2. Warum werden die offensichtlich unschuldigen, weil nicht verurteilten, Menschen nicht in ihre Heimatländer entlassen? Ist Deutschland dann so etwas wie ein Luxus - Gefängnis für die USA um die Kontrolle über diese missbrauchte Menschen zu behalten?

3. Nach der wesentlichen Frage wem nutzt ein Krieg im Irak und in Afghanistan möchte ich wissen wo die Bundesregierung Einfluss nimmt, um 9/11 als Anlass für den Krieg gegen den Terror und der mutmaßlichen Menschenentführung der nun freizulassenden Gefangenen wirklich und neu aufzuklären?

Da sind mir zu viele Ungereimtheiten in der offiziellen Erklärung des Ereignisses um 9/11.
Auch würde sich dieses so genannte 2. Pearl Harbor in eine Reihe von historisch aufgedeckten amerikanischen Kriegslisten nahtlos anfügen lassen. So zum Beispiel der Einstieg der Amerikaner in den Vietnamkrieg. Wo ein Schiff sich erfolgreich gegen nicht vorhandenen vietnamesischen Kanonenboten gewehrt haben wollte. Der scheinbare Nutzen war damals eine Mehrheit an Amerikanern für einen verhängnisvollen Krieg ähnlich wie beim Ereignis 9/11 von heute.

Nach demokratischen Grundsätzen sind Menschen oder Staaten erst dann als Schuldig zu erklären, wenn deren Taten wirklich erwiesen und nicht scheinbar sind.

Ich würde mich über eine umfassende Antwort zu dem Thema freun.

Mit freundlichem Gruß P. Häusler

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 15. Juni 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Häusler,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Auflösung des Gefangenenlagers steht am Ende einer Entwicklung, die mit den entsetzlichen Terroranschläge vom 11. September 2001 begann. Dahinter stand die
Terroristengruppe Al Qaida. Sie operierte von Afghanistan aus und genoss den Schutz der dortigen Taliban-Regierung.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verhängte Sanktionen gegen das Taliban-Regime. Da es sich weigerte, die Terroristen herauszugeben, die sich zum Anschlag bekannt hatten, kam es zum Militäreinsatz in Afghanistan. Dafür gab es ein Mandat der Vereinten Nationen.

Die Personen, die bei diesem Kampf gegen den Terrorismus festgenommen wurden, haben die USA in Guantanamo inhaftiert.

Die Bundesregierung steht der Art und Weise, mit der die amerikanische Regierung eine Strafverfolgung gegen diesen Personenkreis unternimmt, seit längerem kritisch gegenüber. Die Bundeskanzlerin hat es daher sehr begrüßt, dass die neue amerikanische Regierung unter Präsident Obama unmittelbar nach Amtsantritt die Schließung von Guantanamo angekündigt hat. Bei ihrem Treffen in Dresden haben Präsident Obama und die Bundeskanzlerin die Problematik nochmals erörtert.

Die Schließung von Guantanamo hat die Entlassung aller Häftlinge zur Folge, denen sich keine terroristischen Aktivitäten nachweisen lassen. Die USA - wie auch alle anderen Länder, die die VN-Folterkonvention unterzeichnet haben - würden völkerrechtswidrig handeln, wenn sie Häftlinge in ihre Herkunftsländer entlassen, die z.B. solche Personen foltern. Daher suchen die USA andere Länder zur Aufnahme der Häftlinge.

Nach Auffassung der Bundesregierung sind für die Aufnahme von Gefangenen aus dem Lager in erster Linie die Staaten verantwortlich, deren Staatsbürger sie sind. Wo das aus den genannten Gründen nicht möglich ist, sind die USA für die Aufnahme dieser Personen verantwortlich.

Wenn die USA die Übernahme durch einen Drittstaat – zum Beispiel Deutschland – wünschen, müssen sie darlegen, warum weder sie noch der Herkunftsstaat die jeweilige Person aufnehmen können. Es ist dann zu prüfen, warum eine Aufnahme in Deutschland erfolgen soll, also ob im konkreten Fall ein Deutschlandbezug besteht. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die aufzunehmende Person kein Sicherheitsrisiko für die Bundesrepublik Deutschland ist.

Zuständig für eine Aufnahmeerklärung ist nach dem Aufenthaltsgesetz das Bundesministerium des Innern, das in jedem Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aufnahme prüft. Eine Entscheidung wird innerhalb der Bundesregierung und mit den Innenministern der Bundesländer besprochen. Außerdem erfolgt ein Informationsaustausch auf europäischer Ebene.

Sollte eine Aufnahmeentscheidung getroffen werden, ist es den Betreffenden laut Gesetz gestattet, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Sie sind daher grundsätzlich in der Lage, selbst für die Sicherung ihres Lebensunterhalts zu sorgen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung