Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Joachim Richter am 17. März 2011
12717 Leser · 1 Kommentar

Umwelt und Tierschutz

Aufsichtspflicht über Atomreaktoren

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Damen und herren des Bundespresseamtes.

ich bin heute zufällig auf ein Beitrag gestoßen, in dem es um die Reaktorsicherheit geht.

In dem Beitrag kam zur Sprache, dass der TÜV eigentlich eine unabhängige Prüforganisation, sehr deutliche Nähe zum Betreiber zeigt.

Somit eigentlich eine ordentliche Prüfung der Reaktoren nicht mehr möglich ist.

Nun meine Frage: wie wollen Sie unter diesen Umständen garantieren, dass die Prüfberichte nicht geschönt sind, um Profit zu maximieren? Mitbesitzer von der TÜV SÜD AG sind die 4 Betreiber Gesellschaften (somit sich die Betreiber selbst kontrollieren).

Wie wollen Sie, nach dem Sie Kenntniss von diesem offensichtlichen Kontrollmißstand haben, weiter vorgehen?

Nach dem, was ich durch den Beitrag erfahren habe, ist Gefahr im Verzug, weil niemand garantieren kann, dass die Schweißnähte noch intakt sind.

Können Sie garantieren. dass eine fachgerechte und unabhängige Kontrolle der Meiler erfolgt ? Oder müssen wir uns dem Betreiber nahen TÜV Urteil beugen und akzeptieren?

http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_1...

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 09. April 2011
    1.

    Zu einem Gutachten kann man sich immer
    (für viel Geld) ein Gegengutachten
    besorgen.
    .
    Natürlich kann die Bundesregierung sehr tief in die Tasche
    des Steuerzahler greifen und einen *entsprechenden*
    Gutachter mit einem Gegengutachten beauftragen.
    .
    Doch das wird nicht viel nützen, denn dann werden
    die *Atom-Strom-Lobbyisten* noch tiefer in die
    Tasche des Steuerzahlers greifen und ein
    *entsprechendes* Gegengutachten
    vorlegen.
    .
    Dann ist das Gutachten der Bundesregierung
    wieder hinfällig.
    .
    Wenn man das Geld für die Gutachter für die Erzeugung
    von *Nicht-Atomstrom* investieren würde, könnte man
    ohne eine Strompreiserhöhung auskommen.

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.