Sehr geehrter Herr Pytlik,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie sprechen in Ihrer Frage Planungen des Bundesjustizministeriums an, wonach künftig die Vorbereitung einer terroristischen Gewalttat und die Anleitung zu einer solchen Straftat unter Strafe gestellt werden sollen.
Dabei gilt, dass Vorbereitungshandlungen grundsätzlich nur ausnahmsweise strafbar sein können. Es soll daher festgelegt werden, dass ausschließlich ganz bestimmte, konkret benannte Vorbereitungshandlungen strafbar sein sollen. Hierzu gehören zum Beispiel die Ausbildung und das Sich-Ausbilden-Lassen, um eine terroristische Gewalttat zu begehen. Ebenso gehört dazu die Herstellung oder das Sich-Verschaffen von Waffen oder bestimmten Stoffen – z.B. Viren, Giften oder Sprengstoffen. Auch die Finanzierung eines terroristischen Anschlags soll künftig strafbar sein.
Darüber hinaus soll vor allem das Verbreiten oder das Anpreisen von terroristischen „Anleitungen“ – beispielsweise über das Internet – unter Strafe gestellt werden. Strafbar macht sich dann auch, wer sich eine solche Anleitung (zum Beispiel durch Herunterladen aus dem Internet) zur Begehung einer solchen Gewalttat verschafft.
Die Motivation eines Verdächtigen muss von den Strafverfolgungsbehörden aus den konkreten Umständen seines Handelns ermittelt werden. Hierbei ist wichtig, dass sich im Fall der Ausbildung nur derjenige strafbar macht, der sich unterweisen lässt oder einen anderen unterweist, um eine terroristische Gewalttat zu begehen. Ein bloßes Erwerben von Fertigkeiten ohne die Absicht, damit eine terroristische Gewalttat zu verüben, bleibt straflos.
Nähere Informationen sowie Fallbeispiele finden Sie auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums unter:
http://www.bmj.bund.de/enid/37c3b91be4b1daeeb643367287518...
Derzeit werden die Vorschläge innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Anschließend wird der Entwurf an Länder und Verbände zur Stellungnahme übersandt. Ziel ist es, bald einen Regierungsentwurf durch das Bundeskabinett beschließen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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