Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Katharina Reifers am 15. Februar 2016
7913 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Auskunftssperre der Adresse an privat Personen mittels des Einwohnermeldeamtes

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,
nach einem Telefonat mit dem Einwohnermeldeamt wurde mir die ernüchternde Nachricht gegeben, dass ich keine Auskunftssperre meiner privat Adresse einrichten kann.
Ich möchte nicht, dass privat Personen spielend leicht meine Adresse über das Einwohnermeldeamt herausfinden können. Man benötigt lediglich drei Angaben (Name, alte Adresse, vermuteter neuer Wohnort) und 5,50€ und so schnell bekommt man die neue Adresse ausgehändigt. Wenn man dazu noch sagt, dass man die gesuchte Person aus der Schulzeit kennt oder mit ihr Verwandt ist, fragt garantiert niemand...
Und ob es die Wahrheit ist oder nicht, interessiert auch keinen.

Ich bin nur ein Bürger Deutschlands, wie jeder andere auch, keine Berühmtheit, welche man gesondert schützen müsste, doch sollte nicht auch jeder normale Bürger das Recht darauf haben, dass seine Daten geheim bleiben, wenn man sie nicht preisgeben möchte?
Sie als Regierung hätten noch immer vollen Zugriff auf alles, das einzige was sich ändern würde, wäre von vorn herein ein kleiner Vermerk bei den Einwohnermeldeämtern, dass die Adresse nicht weitergegeben werden darf und zwar auch nicht an Familienangehörige (!), denn wenn diese die aktuelle Adresse, zum Beispiel des Kindes, nicht haben, wollen die Kinder doch höchstwahrscheinlich auch keinen Kontakt?!
Wollte jemand dennoch, dass man seine Adresse herausfinden darf, müsste er/sie dies lediglich persönlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt eintragen lassen.

Dies ist leider nur die Kurzfassung meiner eigentlichen e-Mail, da ich aber von andrswo keine Antwort (von Ihnen) bekomme, wende ich mich nun an diese Institution.

Mit freundlichem Gruß
Katharina Reifers