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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Thorsten Dreher am 16. November 2010
11739 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Ausländer unerwünscht?

Guten Tag,

ich schreibe heute was mir bzw meiner Frau wiederfährt.
Sie muss extrem lange auf eine Einbürgerungsurkunde warten. Da die Münchener Ausländerbehörde nicht in der Lage ist diese zu bearbeiten.Warum ist dies nicht möglich in einem angemessenen Rahmen? Ich dachte es werden Akademiker gesucht, denn damit könnte sie studieren und der deutschen Wirtschaft später nutzen! Leider muss man sich fragen, wo das hinführt, wenn Fachkräfte aus Deutschland wieder wegziehen, da sie keine perspektive sehen.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 17. Dezember 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Dreher,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Leider können wir zu Einzelfällen keine Stellung beziehen. Einbürgerungen sind grundsätzlich Angelegenheit der Länder; sie liegen in der Zuständigkeit der örtlichen Einbürgerungsbehörden.

Deutschland hat ein offenes und modernes Einbürgerungsrecht. Neue Staatsbürgerinnen und -bürger sind in unserem Land willkommen. Die Bundesregierung will, dass mehr Menschen von der Möglichkeit einer Einbürgerung Gebrauch machen. Sie unterstützt einbürgerungswillige Ausländer und hat die Möglichkeiten zur Einbürgerung in den vergangenen Jahren erleichtert. Wer gut Deutsch spricht und integriert ist, kann beispielsweise grundsätzlich bereits nach sechs statt nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden.

Es gibt auch andere Einbürgerungserleichterungen. Da aber jeder Einzelfall anders gelagert ist, sollten Sie sich an Ihre zuständige Einbürgerungsbehörde wenden. Dort erfahren Sie auch Einzelheiten zu den verschiedenen Regelungen des Einbürgerungsrechts.

Hier finden Sie weitere Informationen: Bei der Integrationsbeauftragten: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierun...

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Publikation/IB/w...

Beim Bundesministerium des Innern : http://www.bmi.bund.de/cln_156/DE/Themen/MigrationIntegra...

http://www.bmi.bund.de/cln_156/SharedDocs/Standardartikel...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung