Sehr geehrter Herr Dreher,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Leider können wir zu Einzelfällen keine Stellung beziehen. Einbürgerungen sind grundsätzlich Angelegenheit der Länder; sie liegen in der Zuständigkeit der örtlichen Einbürgerungsbehörden.
Deutschland hat ein offenes und modernes Einbürgerungsrecht. Neue Staatsbürgerinnen und -bürger sind in unserem Land willkommen. Die Bundesregierung will, dass mehr Menschen von der Möglichkeit einer Einbürgerung Gebrauch machen. Sie unterstützt einbürgerungswillige Ausländer und hat die Möglichkeiten zur Einbürgerung in den vergangenen Jahren erleichtert. Wer gut Deutsch spricht und integriert ist, kann beispielsweise grundsätzlich bereits nach sechs statt nach acht Jahren Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden.
Es gibt auch andere Einbürgerungserleichterungen. Da aber jeder Einzelfall anders gelagert ist, sollten Sie sich an Ihre zuständige Einbürgerungsbehörde wenden. Dort erfahren Sie auch Einzelheiten zu den verschiedenen Regelungen des Einbürgerungsrechts.
Hier finden Sie weitere Informationen: Bei der Integrationsbeauftragten: http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierun...
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Publikation/IB/w...
Beim Bundesministerium des Innern : http://www.bmi.bund.de/cln_156/DE/Themen/MigrationIntegra...
http://www.bmi.bund.de/cln_156/SharedDocs/Standardartikel...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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