Sehr geehrter Herr Lux, lieber Nils Schapitz,
vielen Dank für die Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Du hast Recht: Es ist schwer zu ertragen, dass ein Kind verhungert und verdurstet, und die Polizei den Täter nur befragen, aber nicht zwingen kann zu verraten, wo das Kind ist.
Es gibt allerdings sehr gute Gründe, aus denen Folter in Deutschland verboten ist. Diese stehen im Grundgesetz, unserer Verfassung. Wir haben uns dort grundsätzliche Regeln gegeben, wie wir in unserem Staat zusammenleben wollen und welche Werte uns wichtig sind.
Ein ganz entscheidender Satz für unser Zusammenleben steht am Anfang des Grund¬gesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die Menschenwürde steht jedem zu. Sie kann niemandem genommen werden, jeder Mensch besitzt sie alleine deswegen, weil er existiert. Die Menschenwürde gilt also für alle - auch für Mörder.
Wenn man einen Menschen foltert, dann missachtet man dessen Würde. Die Folter, das Zufügen von Schmerz, hat nämlich das Ziel, den freien Willen des Menschen zu brechen. Das darf aber ein Staat, der sich an das Recht hält, nicht!
Damit es da auch wirklich keine Missverständnisse gibt, steht das Folterverbot noch einmal ausdrücklich im Grundgesetz: "Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden."
Insofern muss die Antwort auf Deine direkten Fragen „nein“ lauten: Es gibt nach wie vor keinen Fall, in dem man in Deutschland foltern oder Folter androhen darf. Die Regierung plant auch nicht, daran etwas zu ändern.
Das Folterverbot gilt übrigens nicht nur in Deutschland. 153 von 193 Staaten weltweit haben die Antifolterkonvention der Vereinten Nationen unterzeichnet. In dieser Abmachung verpflichten sich die Länder, keine Folter anzuwenden. Auch die Vereinten Nationen erlauben keine Ausnahme vom Folterverbot.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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