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Abstimmungszeit beendet
Autor bbb rrr am 08. November 2017
9297 Leser · 5 Kommentare

Innenpolitik

Aussetzung von GG16a/Absatz 2 und Duplinregel

Muss die längere Aussetzung von GG 16a (sichere Herkunftsländer) und der Dublinregel nicht in unseren Parlament zur Diskussion stehen?
Gerade wenn Teile des GG nicht mehr beachtet werden,
müsste das Parlament doch eingeschaltet werden? Oder?

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Johannes Wollbold
    am 09. November 2017
    1.

    Hallo Frau Hirschbeck,

    zwar hat der Europäische Gerichtshof in seinem diesjährigen Urteil zur Dublin III-Regelung deutlich gemacht, dass ein Staat aus Gründen der Solidarität Asylverfahren für aus (sicheren) EU-Staaten Einreisende auf dem eigenen Territorium zulassen kann. Es braucht also nicht einen in Art. 16a, Abs. 5 erwähnten völkerrechtlichen Vertrag, z.B. wie von einem Ausschuss des EU-Parlaments vorgeschlagen ein Ersetzen der (meiner Meinung nach ungerechten, unsolidarischen Dublin III-Regelung) durch eine Quoten-Verteilung von Asylbewerbern entspechend Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft (von mir aus sollen sich auch Länder wie Ungarn oder Slowenien ganz heraushalten dürfen - selber schuld, wenn sie "reinrassig" bleiben wollen).

    Insofern war das natürlich nicht grundgesetzwidrig, nur war die Aufnahme von Flüchtlingen aus EU-Staaten nicht vom GG _gefordert_. Ein Bundestagsbeschluss nach einigen Wochen Aussetzen der Dublin III-Regel wäre aber wirklich gut gewesen, dann wäre die Akzeptanz besser gewesen. Sollte man auch jetzt noch machen, trotz gesunkener Zahlen von in diesem Sinn illegalen Einreisen.

    Dann kann man auch festlegen, wie hart der Grenzschutz sein soll - einen Zaun von Emden über Saarbrücken, Basel, Berchtesgaden, Klingenthal bis mindestens Bad Schandau, wenn nicht gar Görlitz und nach Usedom zu bauen sicher nicht? Und dahinter die Bundeswehr stationieren? Aber Passkontrollen und ggf. Zurückweisungen in Grenznähe dürfen meiner Meinung nach durchaus sein - ich verstehe auch nicht, warum man nicht irgendein Personal- oder Familiendokument auf die Flucht mitnehmen kann.

  2. Autor Felizitas Stückemann
    am 09. November 2017
    2.

    Zu 1.: Abs.2. Endlich einmal ein Passus nach meinem Gusto !
    Die genannten Zäune sind natürlich Quatsch, klar verstanden.
    Aber, mit dem Abersatz beginnt meine volle Zustimmung, ohne
    das "ggf." einzuräumen, sondern....Kontrollen, Zurückweisungen.
    Denn: "hast du handy hast du pass oder andere Identifikation".
    Das Problem ist nur, dass manchmal die Personalien bewusst
    verschwiegen werden, aus welchen Gründen auch immer und
    man sich als ein Anderer dann ausgibt.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 10. November 2017
    3.

    *Müßte* - theoretisch. Die Praxis
    ist wieder ganz was anderes!

  4. Autor bbb rrr
    am 13. November 2017
    4.

    Einen Artikel des Grundgesetzes der nicht mehr beachtet wird.
    Und zur Zeit 21 Gegenstimmen. Bin gespannt warum man hier dagegen ist.
    Ich fordere doch nur mein demokratisches Recht.

  5. Autor Erhard Jakob
    am 18. November 2017
    5.

    Katja, schau auf meinen Betrag *Demokratie*.
    Dort kritisiere ich auch die Nicht-Einhaltung
    von Artikel 5 Grundgesetz..

    Wenn ich noch 20 Tage bis zur Abstimmung habe,
    werde ich weit mehr als 30 Minus-Stimmen
    haben.

    Die Leute, welche sich feige hinter einer Maske
    und einer annonymen Abstimmung verstecken,
    sind nun mal so!

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