Sehr geehrter Herr Emele,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Technische Erfindungen und ihre Entwicklung zur Marktreife kosten Unternehmen in der Regel eine Menge Geld. Um abzusichern, dass sich diese Investitionen auch lohnen und die Unternehmen ihre Erfindung wirtschaftlich verwerten können, erhalten sie ein Patent, falls alle Voraussetzungen vorliegen: neu, Erfindungshöhe, gewerblich verwertbar. Jeder, der die Erfindung nutzen will, muss dann Lizenzgebühren bezahlen.
Patente erfüllen damit die Aufgabe, den technischen Fortschritt zu fördern. Denn ohne wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit würde niemand in Erfindungen investieren. Das gilt nach der europäischen und deutschen Rechtslage für alle Technikgebiete, auch für die Biotechnologie.
Bei der Biotechnologie bestehen aber besondere Einschränkungen: Tierrassen, Pflanzensorten und herkömmliche Züchtungsverfahren lassen sich nicht patentieren. Das Europäische Patentamt (EPA) hat im Dezember letzten Jahres entschieden, dass ein Züchtungsverfahren für Broccoli nicht patentiert werden kann, weil es ein "im Wesentlichen biologisches Verfahren" ist.
Informationen zur Entscheidung des EPA vom 9. Dezember 2010 finden Sie hier: http://tinyurl.com/clc9c95
Weitere Informationen zum Ausschluss von Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren von der Patentierbarkeit finden Sie hier:
http://tinyurl.com/czmdvsk
Die Bundesregierung verfolgt die Erteilungspraxis des Europäischen Patentamts für Tier- und Pflanzenpatente aufmerksam. Sollte sie Anlass zu gesetzgeberischen Korrekturen sehen, wird die Bundesregierung entsprechend handeln.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 06. Dezember 2011
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