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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Felix Emele am 10. November 2011
13486 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Ausverkauf der Nahrungsmittel durch Patente der Industrie

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,

erst neulich habe ich einen Bericht auf 3Sat gesehen der eine Horrorvision beschrieb gegen die die Politik nichts unternimmt. Es ging dabei um die Patentierung von Lebensmitteln wie Brokkoli und Weizen.

Nun meine Frage Frau Merkel: Warum kümmert sich die Politik nicht ausreichend darum diesem Vorgehen einen Riegel vorzuschieben?

Um solche Patente abzuwehren müssen immer wieder Gerichte gegen die Industrie vorgehen . Es sind also immer die Bürger gefordert vor Gericht ihre unveräusserlichen Rechte zu verteidigen. So sollte es nicht sein. Die Politik soll die Bürger vor der Ausbeutung der Industrie und den Pharmakonzernen schützen.

Ich bitte Sie darum gegen Patente an Allgemeingütern, wie natürlichen Nahrungsmitteln, nat. Genen, nat. Tieren, nat. Zellen und nat. Proteinen, einzuschreiten.

Hochachtungsvoll

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 16. Dezember 2011
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Emele,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Technische Erfindungen und ihre Entwicklung zur Marktreife kosten Unternehmen in der Regel eine Menge Geld. Um abzusichern, dass sich diese Investitionen auch lohnen und die Unternehmen ihre Erfindung wirtschaftlich verwerten können, erhalten sie ein Patent, falls alle Voraussetzungen vorliegen: neu, Erfindungshöhe, gewerblich verwertbar. Jeder, der die Erfindung nutzen will, muss dann Lizenzgebühren bezahlen.

Patente erfüllen damit die Aufgabe, den technischen Fortschritt zu fördern. Denn ohne wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeit würde niemand in Erfindungen investieren. Das gilt nach der europäischen und deutschen Rechtslage für alle Technikgebiete, auch für die Biotechnologie.

Bei der Biotechnologie bestehen aber besondere Einschränkungen: Tierrassen, Pflanzensorten und herkömmliche Züchtungsverfahren lassen sich nicht patentieren. Das Europäische Patentamt (EPA) hat im Dezember letzten Jahres entschieden, dass ein Züchtungsverfahren für Broccoli nicht patentiert werden kann, weil es ein "im Wesentlichen biologisches Verfahren" ist.

Informationen zur Entscheidung des EPA vom 9. Dezember 2010 finden Sie hier: http://tinyurl.com/clc9c95

Weitere Informationen zum Ausschluss von Verfahren zur Züchtung von Pflanzen und Tieren von der Patentierbarkeit finden Sie hier:
http://tinyurl.com/czmdvsk

Die Bundesregierung verfolgt die Erteilungspraxis des Europäischen Patentamts für Tier- und Pflanzenpatente aufmerksam. Sollte sie Anlass zu gesetzgeberischen Korrekturen sehen, wird die Bundesregierung entsprechend handeln.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung