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Beantwortet
Autor Toni Poburski am 28. November 2014
13201 Leser · 12 Kommentare

Innenpolitik

Ausweisung nach schwerer Straftat von Bürgern, ohne deutsche Staatsbürgerschaft

Liebes Innenministerium,

wie wird es Rechtsstaatlich begründet, das Bürger ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die mehrfach straffällig mit Personen schaden gemeldet sind, nicht aus der Bundesrepublik verwiesen werden? Das Alter spielt dabei ebenfalls nur eine bedingte Rolle und kann nicht als Entschuldigung dienen.
Wenn ich mich in einem Restaurant nicht benehme, muss ich gehen - dies gilt in der Regel auch in jedem anderen Geschäftsfeld.
Daher meine Frage - wie wird das direkt begründet?
Strafen sollen nicht nur Abschrecken, sondern auch resozialisieren. Ich denke das ein 5 Jahreseinreise Verbot, eine ausreichende resozialiserung darstellt. Somit hat die ausgewiesene Person die Möglichkeit zu erkennen, welche Vorzüge unser Land zu bieten hat. Wir geben dieser Person erneut die Chance, sich nach den Regeln des Zusammenlebens in der Bundesrepublik Deutschland zu richten und daran zu halten. Unabhängig der vorher zu verbüßenden Haftstrafe.
Beste Grüße
Toni Poburski

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. Januar 2015
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Poburski,

vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Vorschriften des deutschen Aufenthaltsgesetzes regeln eindeutig, in welchen Fällen ein Ausländer ausreisepflichtig ist, wann er ausgewiesen bzw. abgeschoben werden kann und wie dies durchgesetzt wird.

Vor wenigen Wochen hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem das Ausweisungsrecht grundlegend neu geordnet wird. Das Gesetz ist darauf ausgerichtet, verstärkt den Aufenthalt von Personen wieder zu beenden, wenn ihnen unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland zusteht. Ihre Ausreisepflicht soll dann – auch zwangsweise - entsprechend durchgesetzt werden. Darüber hinaus sollen das (in § 11 Aufenthaltsgesetz geregelte) Recht der Einreise- und Aufenthaltsverbote neu aufgestellt und Einreisesperren für bestimmte Personen eingeführt werden.

Mehr Informationen zum Aufenthaltsgesetz und zu den geplanten Änderungen:

http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/ http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2... http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Nachrichte...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (12)Schließen

  1. Autor Werner Scherfer
    am 01. Dezember 2014
    1.

    Daran sind unsere Weicheipolitiker schuld ,wenn sie mal mit diesen Gruppen
    konfrontiert würden,handeln sie vielleicht etwas anders .
    Sie wohnen auch nicht da wo es brennt ,die meisten werden gefahren im
    Auto mit Schofför ,in ihrer Nachbarschaft gibt es sicher auch kein Kulturhaus ( moslemisch ),Freitags wird gebetet,die anderen Tage wird
    gedealt . Vor Jahren habe ich mich gewundert,wie schnell in unseren
    Stadtteil der marokkanische Bevölkerungsanteil wächst .
    Heute weiß ich es, ganz legal -illegal , Wen kümmerts ? ?

  2. Autor Erhard Jakob
    am 03. Dezember 2014
    2.

    Werner:
    *Wenn kümmerts??*
    .
    Wenn Menschen >egal >ob Deutsche oder Ausländer< gegen
    Gesetz verstoßen, dürfen wir nicht wegschauen!!
    .
    Wir alle sollten uns drum kümmern! Wenn es
    schon die zuständigen Stellen nicht tun.
    .
    Aber leider ist es so: *Dem einem wird eine Rechts-
    verletzung zugefügt und die anderen schauen weg.
    Aus Sorge, falls sie sich als Zeuge für die Aufklä-
    rung.der Rechtsverletzung (Straftat) einsetzen
    selbst Unanehmlichkeiten bekommen.
    .
    Doch es glit:
    "Die einem Einzelnen zugefügte Ungerechtigkeit
    ist eine Bedrohung für alle.*
    .
    Morgen kann >du oder ich< Opfer einer Straftat
    werden und wenn dann keiner hilft, dass die
    Rechtsverletzung geheilt wird, kann
    es für uns alle böse enden.
    .
    Das >Wegschauen< der Menschen ermuntert doch
    die Täter ihre Straftaten weiter auszuweiten.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 04. Dezember 2014
    3.

    Werner,
    ich kann Ihren Frust bzw. Ihren Unmut gut nachvollziehen.
    *Wen kümmerts??* Wir sollten uns alle darum kümmern
    und für eine Verbesserung der Lage kämpfen!!
    Diesen Kampf gegen Asyl-Missbrauch
    wird uns keiner abnehmen.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 10. Dezember 2014
    4.

    Werner,
    andererseits sollten wir uns aber auch
    für das das Asyl-Recht einsetzen.
    .
    Jeder in einer Diktatur kann in eine
    Notlage kommen und auf das Asyl-
    Recht angewiesen sein.
    .
    Mit >Diktaur< mein ich z.B. auch
    :*Diktatur der Geld- und somit
    Machthabenden.*
    .
    Es gilt:
    ***
    Einer einer Diktatur gehört der
    Demokrat ins Gefängnis.*

  5. Autor Wolfgang Mücke
    am 16. Dezember 2014
    5.

    Ich erweitere die Forderung um die doppelte Staatsbürgerschaft.

  6. Autor Toni Poburski
    Kommentar zu Kommentar 5 am 17. Dezember 2014
    6.

    Die doppelte Staatsbürgerschaft steht dabei in welchem Zusammenhang mit dem oben geschilderten Problem / Vorschlag / Lösungsansatz?

    Der durchschnittliche Europäer hat bereits eine doppelte Staatsbürgerschaft.
    Heimatland + Europa.

    Das Thema sollte jedoch nicht abschweifen, Kurz Zusammengefasst ging es nach wie vor um: Sollten Bürger ohne deutsche Staatsbürgerschaft, nach schweren Straftaten, sprich keinen Kavaliersdelikten, für eine Temporäre Zeit, ausgewiesen werden, als Strafe um eine Rehabilitation zu ermöglichen.
    Das Model ist das selbige, ein ganz neuer Katalog an rehabilitierenden Maßnahmen kann somit entstehen der einen völlig andere Prägung ermöglicht.

    Ein Beispiel wäre auch: Ausweisen für 1 Jahr, wenn Rückkehr dann Resthaft auf Bewährung für 1 Jahr. Bei erneutem Verstoß - wieder raus.

    lg

  7. Autor Erhard Jakob
    am 25. Dezember 2014
    7.

    Zum Thema!.

    Toni,
    deinen Vorschlag
    finde ich gut!
    .
    Die >doppelte Staatsbürgerschaft<
    hat mit diesem Thema gar
    nichts zu tun.
    .
    Trotzdem möchte ich etwas dazu sagen.
    .
    Wenn Ausländer >Deutsche< werden wollen,
    dann sollten sie sich auch für die >deutsche
    Staatsbürgerschaft< entscheiden.
    .
    Leute, die sich nicht entscheiden wollen.
    Kommen mir vor wie Männer, welche
    sich nicht für eine Frau entscheiden
    wollen und >Vielweiberei<
    betreiben.

  8. Autor Erhard Jakob
    am 26. Dezember 2014
    8.

    Bürger sollten sich für eine Staats-
    bürgerschaft entscheiden müssen.
    .
    Wenn ein Amerikaner als Amerikaner
    geboren wurde, dann sollte er auch
    als Amerikaner sterben.
    .
    Unabhängig davon in wievielen Ländern
    er zwischenzeitlich geliebt, gelebt,
    gelacht und geweint hat.

  9. Autor Gabriele Klein
    am 26. Dezember 2014
    9.

    Mich würde interessieren welche Länder solchen Vorschlag umsetzen..
    Der Glaube auf dem diese Gesellschaft ursprünglich basierte kennt auch die "Notwehr" und da gilt, bei möglicher Gefahr hat im Zweifelsfalle der Schutz eines möglichen Opfers Vorrang unter Berücksichtigung der Weisheit ,dass wer den Wolf schont, die Schafe opfern wird. Wie soll festgestellt werden ob ein hinter dem Himalaja beheimateter Verbrecher 5 Jahre straffrei nach unseren Kriterien lebte und somit wieder einreisen soll? Manchmal sind klare Verhältnisse nicht schlecht: Ein Erwachsener der straffällig wird und dies bedeutet ja "Vorsatz" sollte vor dieser Tat über deren Konsequenzen nachdenken und nicht über "Umkehrmöglichkeiten" hernach.. Ein "Übungsprogramm" ist nicht nur überflüssig sondern gefährlich Entweder man genießt die Freiheiten der Volljährigkeit einhergehend mit Verantwortung oder man übernimmt sie nicht, dann hat man auch keinen Anspruch auf besagte "Freiheit"...

  10. Autor Gabriele Klein
    am 26. Dezember 2014
    10.

    Bei Minderjährigen sehe ich deren Eltern in eben dieser Verantwortung.
    Spätestens wenn IS Monster großgezogen werden sollte man vielleicht auch mal zur Abwechslung an die Opfer denken anstatt nach den Kindheits Traumata der Monster zu suchen........Ich habe mittlerweile ein sehr großes Problem damit, dass ich in diesem Lande Angst haben muss z.B. eine. amerikanische Zeitung in der S Bahn zu lesen. Dass die Einen, und zwar die Gäste, ihre Religion nicht verheimlichen müssen die Einheimischen allerdings schon. .. Es gibt ein uraltes Experiment der Psychologie (Watson): ein Plüschtier wird gepaart mit einem lauten Geräusch. Das Kind rührt dieses Plüschtier nie mehr an und nicht nur das, es rührt auch ähnliches nicht mehr an und entwickelt eine Phobie der mit der Ratio nicht mehr beizukommen ist.... Mit andern Worten: Wer sich hinter Babywiegen verschanzt und mit Bomben bekehrt bzw. dererlei duldet bzw gar wie manche Linke rechtfertigt, sollte sich nicht wundern wenn man den Glauben solcher "Missionare" nicht liebevoll umarmt sondern davor das Weite sucht...

  11. Autor Erhard Jakob
    am 27. Dezember 2014
    11.

    Ich bin dagegen, dass ein Staatsbürger
    eine zweite oder dritte Staatsbügerer-
    schaft beantragen kann.
    .
    Genauso, spreche ich mich dagegen aus,
    dass eine Frau mehrere Männer heiraten
    kann bzw. ein Mann mehrere Frauen.

  12. Autor Wolfgang Mücke
    am 29. Dezember 2014
    12.

    Einige fragten nach dem Zusammenhang mit der doppelten Staatsbürgerschaft. Die Sache ist ganz einfach: Wer 2 Staatsbürgerschaften hat, dem kann die deutsche entzogen werden und er kann dann auch ausgewiesen werden. Nach deutschen Recht darf nur niemand staatenlos gemacht werden.

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