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Abstimmungszeit beendet
Autor Henriette Ortel am 22. Februar 2009
12019 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Azubi unterm Existensminimum

Liebe Frau Bundeskanzlerin,
meine Frage an Sie wäre, wie kann es sein, dass einem Harz IV Empfänger 203,74 Euro im Monat mehr zur Verfügung stehen als einer jungen Frau, die sich in einer Ausbildung zur Erzieherin befindet?! Ich kann es nicht verstehen wie folgende Rechnung aufgeht:

Ein Harz IV Empfänger bezieht :
351 Regelleistung+Übernahme der Kosten der Unterkunft ( in meinem Fall 198 Euro)+ den Krankenkassenbeitrag+ 1 Euro Job 113Euro

Daraus ergibt sich folgende Rechnung:

351€
+198€
+113€
+ Krankenkassenbeitrag
= 662 Euro + Krankenkasse

Nun zu meinem Einkommen in der Ausbildung

331€ Grundbedarf( Differenz 20 €) + 124 Unterkunftskosten (Differenz 74€) + 59€ Krankenkasse ( Different 7,81€) +11,07€ Mietzuschuss ALGII

Daraus ergibt sich folgende Rechnung:

331€
+124€
+ 59€
=514€ BAföG
+11,07€ ALGII
= 525,07Euro - Krankenkasse 66, 81€
= 458,26 Euro

Die ersichtliche Differenz von 662 Euro Harz IV und meiner Ausbildungsvergütung in Höhe von 458,26 Euro beträgt:

203,74 Euro
Dazu kommt meine monatl. Fahrkarte, Stromkosten, Büchergeld/ Schulmaterial, Bildungsausflüge usw.
Ich habe weniger Geld, jedoch mehr Ausgaben und BILDE mich.

Was raten sie mir??

Ich lebe unter dem Existenzminimum selbst wenn sie den 1 € Job nicht werten beziehe ich doch immer noch 90,74 € weniger.

Ich hoffe auf baldige Antwort
Mit freundlichen Grüßen
H. Ortel