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Innenpolitik
"Basisdemokratie" in fragwürdigen WEGs Auswirkung auf Umlagen und Mieten
Hier ein Problem fehlender Transparenz, das schwere Auswirkungen auch-auf Mieter haben dürfte. Folgende Fallgeschichte:
ich wollte eine Immobilie verkaufen,fand einen ernsten Interessenten. Allerdings kam die Verwaltung seiner Bitte nach Einsicht in die Unterlagen, bestehende Verträge, Kontoauszüge Beschlusssammlung etc. nicht nach (trotz Vollmacht von mir). Hier die 1. Frage:
Warum ists so schwer Verträge einzusehen?
Ich versuchte diesen Verwalter abzuwählen, auch das gelang nicht, da dieser meinen entsprechenden Beschlußpunkt erst gar nicht auf die Tagesordnung d. Eigentümerversammlung nahm. (Nicht das erste Mal, dass von mir eingereichte Tagesordnungspunkte nicht auf der Tagesordnung landen......) Bei überteuert und übertrieben scheinenden Neuerungen scheint es diesbezüglich keine Probleme zu geben. Man liest dann meist "es wird angeregt daß..." Hier bat ich um einen Tagesordnungspunkt, dahingehend, dass dieses anonyme "es" sich in d.Tagesordnung zu erkennen gäbe,auch wenn sich dahinter die Verwaltung verbirgt (leider vergeblich)
Ich bat den Verwalter um Herausgabe v.Kontaktdaten übriger Eigentümer (zwecks außerplanmäßige Abwahlversammlung) Bis heute keine Antwort . Ich bat ferner um vermehrte Transparenz, klare detaillierte Beschlußpunkte, und die erkenntliche Unterschrift aller Unterschreibenden auf den Protokollen..... All dies auch vergeblich.....
Zurück zur Beschlusssammlung:
Sinn und Zweck einer Beschlusssammlung ist, so meine Recherche, dass sich ein Käufer informieren kann. Nachdem dieser den Versuch machte, klärte mich meinAnwalt auf, dass die Einsichtnahme in selbige, wie auch Kontoauszüge, Verträge, Beschlusssammlung vor Ort erst nach Eintrag ins Grundbuch möglich seien.....
Könnten Sie hierzu Stellung nehmen und darlegen wie eine hinreichende Prüfung dahingehend wie es um einer WEG bestellt ist möglich ist um den Verbraucherschutz v.Eigentümer wie Mietern sicherzustellen?
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