Sehr geehrte Frau Hellmeier,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Offensichtlich liegt bei dem von Ihnen geschilderten Bauvorhaben eine komplizierte rechtliche Lage vor. Wir fühlen mit Ihnen, müssen aber dennoch um Verständnis bitten, dass die Bundesregierung in einem konkreten Fall wie dem Ihrem keine Rechtsberatung geben kann.
Grundsätzlich gilt: Wer seine Rechte schützen und seine Ansprüche durchsetzen will, sollte sich an die staatlichen Gerichte und Behörden wenden. Dann ist es je nach Sachlage erforderlich, Klage zu erheben und ein Urteil zu erstreiten, das dann wieder durch staatliche Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden kann.
Bevor Sie jedoch Klage erheben, sollten Sie nochmals den kompetenten Rat eines Rechtsbeistands einholen, der sich auf Baurecht spezialisiert hat. Außerdem empfehlen wir Ihnen, die Verbraucherzentrale und Bauherren-Schutzverbände um Rat zu fragen. Mehr Informationen finden Sie auf den diesen Internetseiten:
Verbraucherzentrale http://www.verbraucherzentrale.de
Bauherren-Schutzbund e.V. http://www.bsb-ev.de
Verband Privater Bauherren e.V. http://www.vpb.de
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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