Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Andreas Wahler am 02. Oktober 2017
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Soziales

Bedarfgemeinschaft

Werte Bundeskanzlerin

ich bin arbeitslos und beziehe arbeitslosengeld 2.,und lebe in einer beziehung.
bei der berechnung heist es jetzt ich bin eine bedarfsgemeinschaft und der lohn des partners wird angerechnet,dies ist auch bei der krankenkasse genauso.
wenn jetzt einer von uns beiden stirb und mann beantragt wittwernrente heist es sie waren nicht verheiratet,da zählt die bedarfsgemeinschaft einfach nicht mehr.
warum ist das so.
Danke